Bundesliga

Mainz 05 "will eine andere Rolle spielen"

Ausgliederung: Frage der Kultur und des Risikos

Mainz 05 "will eine andere Rolle spielen"

Muss Mainz 05 seine Lizenzspielerabteilung ausgliedern?

Muss Mainz 05 seine Lizenzspielerabteilung ausgliedern? imago

Als solche empfänden Vereinsmitglieder das Thema Ausgliederung, sagte Prof. Dr. Stephan Schauhoff (Kanzlei Flick/Glocke/Schauhoff), der den Nullfünfern gerade erst ein Gutachten erstellt hat, das deren Rechtsauffassung, wonach sie ein e.V. bleiben dürfen. Ähnlich betrachtet Dr. Jan Lehmann die Thematik. Der kaufmännische Vorstand der Rheinhessen drückt der Debatte gar den Stempel der Glaubensfrage auf: "Der Fußball ist immer kommerzieller geworden. Wir wollen eine etwas andere Rolle spielen." Der FSV sei dafür da, den Menschen Freude zu bereiten und eine Plattform für den Sport zu bieten.

Das ist einerseits richtig. Doch kann man in Zeiten, in denen selbst ein kleiner Bundesligist wie Mainz 114 Millionen Euro Jahresumsatz meldet, noch davon sprechen, dass der Geschäftsbetrieb lediglich ein Nebenzweck ist? Sicher, die Nullfünfer organisieren noch andere Sportarten, deren Finanzrahmen aber neben dem Fußball vernachlässigbar gering ist. Neben dem Tabellenelften firmieren noch die Profiteams von Schalke, Freiburg, Düsseldorf und Nürnberg in der Beletage als eingetragene Vereine, der Rest hat in Kapitalgesellschaften ausgegliedert, wie auch viele Zweit- und Drittligisten.

"Es geht ja nicht darum, dass ein Verein kein Verein sein kann..."

In den Augen von Prof. Dr. Lars Leuschner ist das geboten: "Es geht ja nicht darum, dass ein Verein kein Verein sein kann, sondern ob die Lizenzabteilung in eine neue Gesellschaft transferiert werden muss. Da geht es um Gläubigerschutz, denn Profisport ist ein Hochrisikogeschäft." Weil beispielsweise der Vorstand eines Vereins sich nicht strafbar mache, wenn er eine Insolvenz verschleppe - die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft aber eben schon.

Gegen die Notwendigkeit einer Ausgliederung sprechen das Gewinnausschüttungsverbot und eben der ideellen Zweck eines Vereins. Leuschner, Lehrstuhlinhaber für Vereinsrecht an der Uni Osnabrück und Veranstalter der Tagung, dagegen sieht im Profifußball "die sportliche Gewinnmaximierung an die Stelle der wirtschaftlichen Gewinnausschüttung treten". Für ihn geht die Lizenzabteilung also einem eigenen Zweck nach und das bei "hohem Risiko" bei Spielertransfers und Stadionbau.

Bundesgerichtshof bringt Bewegung ins Thema

Bewegung in das Thema hatte 2017 auch der Bundesgerichtshof (BGH) gebracht, der der Löschung eines neun Kindertagesstätten betreibenden Vereins aus dem zuständigen Register widersprochen hatte. Der Geschäftsbetrieb der Kitas, so der BGH, falle unter das Nebenzweckprivileg, die Umsatzhöhe sei dabei nicht relevant. Etwa wie bei einem Fußballverein, der in seinem Sportheim eine Gaststätte betreibt.

Auf dieses Urteil beruft sich auch Mainz 05, das sich schon im Zuge der Umstrukturierung 2016 mit dem Thema Ausgliederung befasste. Damals hatte der Alt-Vorstand ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses sah die Anpassung der Strukturen an ein modernes Wirtschaftsunternehmen als nötig, was unter anderem durch die Schaffung des nicht unumstritten agierenden Aufsichtsrats angegangen wurde. Weiter hieß es in dem Dokument: "Ein rechtlicher oder faktischer Zwang zur Ausgliederung besteht aber derzeit nicht. (…) Der umfangreiche und aufwändige Weg der Ausgliederung erscheint uns derzeit (noch) nicht notwendig. Dies schließt nicht aus, dass zukünftige Entwicklungen eine Ausgliederung als sinnvoll oder gar notwendig erscheinen lassen."

Steuerlich keine Vorteile

Steuerlich bringt der Status des gemeinnützigen Vereins im Bundesliga-Business ohnehin keine Vorteile mehr. Dennoch holte Mainz 05 binnen zweieinhalb Jahren das zweite Gutachten ein, nachdem die zuständige Rechtspflegerin im November 2018 ein Verfahren auf Löschung angedroht hatte. Die letzte FSV-Mitgliederversammlung sprach sich für den Status e.V. aus, somit sind auch die Beratungskosten legitimiert. Das Schauhoff-Gutachten jedenfalls wurde vom Amtsgericht zur Prüfung ans Finanzamt gegeben. "Wir sind gelassen, denn unser Geschäftsmodell hat sich ja nicht geändert", sagte Lehmann.

Selbst wenn dies die Behörden anders sehen und ein Vereinslöschungsverfahren anstrebten, hätte dies zunächst keine Folgen für Mainz 05. Zum einen, weil derlei Vorgänge langwierig sind. Zum anderen wäre nach wie vor ein Vereinsregisterauszug verfügbar, den der Klub für die Lizenzierung bis spätestens 15. März bei der DFL einreichen muss.

Wo zieht man die Grenze zwischen Amateur- und Profisport?

Das Verständnis des DFB jedenfalls ist den Rheinhessen gewiss, wie Dr. Stephan Osnabrügge betonte: "Ungeachtet der Höhe der Umsätze kann ich die Haltung von Mainz 05 nachvollziehen." Der Satz des DFB-Schatzmeisters schneidet eine schwer zu beantwortende Frage an: Wo zieht man die Grenze zwischen Amateur- und Profisport? Unterhalb der Bundesliga? Der 2. Liga? Denn gerade die umsatzstarken Bundesligisten seien – Stichwort Gläubigerschutz – weniger von Insolvenz gefährdet als Klubs in unteren Ligen, argumentierte Lehmann. Auch Schauhoff unterstrich die "wenigen Insolvenzen bei Fußballvereinen".

Gerade aber in der 3. Liga wirtschaften viele Vereine negativ, in der Regionalliga gibt es quasi in jeder Saison Insolvenzen. Doch geht es den Klubs weiter oben wirklich so gut? Mit Arminia Bielefeld rettete sich erst im Dezember 2017 ein Zweitligist nur dank eines Forderungsverzichts mehrerer Gläubiger und eines regionalen Wirtschaftsbündnisses vor dem Finanz-K.o. und ob man anhand von 85,5 Millionen Euro Verbindlichkeiten sowie einer laufenden zweiten Fan-Anleihe beim traditionsreichen HSV noch von einem gesunden Unternehmen sprechen kann, sei einmal dahingestellt.

Für Lehmann ist wirtschaftliche Sicherheit „letztlich eine Frage professionellen Managements und das können Sie im e.V. genauso auf die Beine stellen wie in einer Kapitalgesellschaft“, während Leuschner in der von Prof. Dr. Ulrich Segna geleiteten Diskussion auf das BGH-Urteil abzielt: „Der Profisport als Ganzes unterscheidet sich von Kitas.“ Ob das nun eine neue Rechtsprechung nach sich ziehen wird, ist die Frage. Es ist davon auszugehen, dass sich Mainz 05 dagegen wehren wird, sollte das Vereinsregister auf seinem Standpunkt beharren.

Benni Hofmann