Willems war bei der Frankfurter 1:2-Heimniederlage gegen den SV Werder Bremen am 2. Spieltag nach einer Tätlichkeit an Theodor Gebre Selassie in der 32. Minute des Feldes verwiesen worden. Gegen die vom Sportgericht verhängte Sperre von drei Spielen hatte die Eintracht Einspruch eingelegt .
Mit ihrem Ansinnen, die Sperre auf zwei Spiele reduzieren zu lassen, hatten die Frankfurter allerdings keinen Erfolg. Wie der DFB mitteilte, wurde der Einspruch am Freitag nach einer mündlichen Verhandlung abgewiesen. Binnen einer Woche kann die SGE Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen.
"Das Sportgericht hatte zu differenzieren zwischen einer leichten Berührung, einem Schubser, einem Stoß oder einem Schlag. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Aktion des Spielers Willems als heftiger Stoß in das Gesicht seines Gegenspielers zu werten", begründete Richter Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, das Urteil: "Die Sperre von drei Spielen dafür entspricht der ständigen und jahrelangen Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts."