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Lootboxen-Verbot: So sieht die Rechtslage aus

FIFA, Battlefront 2 und Co.

Lootboxen-Verbot: So sieht die Rechtslage aus

Bei Lootboxen hört der Spaß auf. Warum sich Spieleentwickler warm anziehen müssen.

Bei Lootboxen hört der Spaß auf. Warum sich Spieleentwickler warm anziehen müssen. kicker eSport

kicker eSport: Derzeit stellen sich in Europa einige Länder die Frage, ob Lootboxen in Videospielen Glücksspiel sind.
Michael Scheyhing: Man muss differenzieren. Lootbox ist ungleich Lootbox. Letztlich liegt es an der Art, wie der Entwickler das System ausgestaltet. Reden wir von Boxen, deren Inhalte gänzlich unbekannt und für den Spielfortschritt relevant sind, aber gegen Echtgeld erstanden werden, befinden wir uns in der aktuellen Diskussion.
kicker eSport: Wie stellt sich die Rechtslage aktuell in Deutschland dar?
Michael Scheyhing: In Deutschland sind Ingame-Käufe von nicht näher spezifizierten Items aus einem "Glückswurf" derzeit nicht explizit geregelt. Ich komme aber in meinem Aufsatz, der demnächst in der MMR (Multimedia und Recht, Beck Verlag) erscheinen wird, zu dem Schluss, dass sie durchaus regelungsbedürftig sind und im Sinne des Verbraucher- und Jugendschutzes wohl letztlich auch eine eindeutige staatliche Regulierung zu fordern ist - sofern die Industrie nicht von sich aus tätig wird, etwa über die USK oder Selbstverpflichtungen.
kicker eSport: Kann man Lootboxen also als Glücksspiel sehen?
Scheyhing: Wenn es um die oben genannten Lootboxen geht, ja. Das System der gänzlich mit Random-Inhalten ausgestalteten Lootbox ist meines Erachtens nichts anderes als eine Wette auf den Ausgang eines ungewissen Geschäfts, ähnlich eines Optionsgeschäfts an der Börse oder der Kauf eines Lotterieloses. Man kann seine Gewinnchance nicht beeinflussen, und wenn man eine Niete zieht, war das Geld falsch investiert, schlägt sich also in einem Verlust nieder. Die Argumentation, man würde stets einen Gegenwert bekommen, zieht so nicht, da man auch bei einer Jahrmarktlotterie stets etwas bekommt. Eben einen Zettel, auf dem "Niete" steht. Recht viel mehr beinhalten die meisten infrage stehenden Lootboxen auch nicht.

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kicker eSport: Was sagen Sie in dem Zusammenhang zum Ü-Ei-Vergleich?
Scheyhing: Objektiv sind die erhaltenen Datenpakete sowieso nur etwas wert, wenn man sie für Geld handeln kann, etwa in einem externen Auktionshaus, wie dies bei CS:GO möglich ist. Der oft bemühte Vergleich mit Überraschungseiern o.ä. geht rechtlich fehl, da es sich um vollkommen verschiedene Verkaufsmechanismen handelt. Man kann Lootboxen insofern nach dem Rechtsgedanken der einschlägigen Norm in der Gewerbeordnung (GewO) einstufen. Eine staatliche Erlaubnis wäre daher erforderlich, wenn man solche Systeme in ein Spiel einbaut.
kicker eSport: Auf welcher Grundlage könnte ein Verbot in Deutschland und generell Europa durchgesetzt werden?
Scheyhing: Prinzipiell natürlich aufgrund bestehender Gesetze. Wenn es Konsens wird, dass Lootboxen, wenn sie dergestalt angeboten werden, als Glücksspiel einzustufen sind, unterliegen sie den vorhandenen Regelungen. Nach dem BGB hat der Betreiber einer Ausspielung oder Lotterie beispielsweise nur Anspruch auf Zahlung des Entgelts, wenn eine staatliche Genehmigung vorliegt. Die §§ 284 ff. StGB regeln die Strafbarkeit von illegalem Glücksspiel. In der Gewerbeordnung finden sich Normen zu Erlaubnisverfahren. Was fehlt, ist letztlich nur eine Klarstellung durch den Gesetzgeber oder die Gerichte. Die Umsetzung europäischer Richtlinien ist stets Aufgabe der Mitgliedstaaten, weshalb es eine europaweite "Durchsetzung" so nicht geben wird.
kicker eSport: Was würde es für die Games-Branche bedeuten, wenn solche Bezahlsysteme in Deutschland verboten werden?
Scheyhing: Es würde enorme Umsatzeinbußen mit sich bringen, wenn das System der Lootboxen insgesamt verboten würde. Aktuell setzt der Markt der sogenannten Mikrotransaktionen mehr um, als der Verkauf von Vollpreisspielen und Downloadcontent insgesamt. Man müsste – und wird – andere Wege finden, die Spiele zu monetarisieren und damit die Entwicklungskosten zu amortisieren. Es ist ja auch nicht so, dass Darth Vader nicht auch als Einzelheld gekauft werden würde, wie die vielen erfolgreich verkauften DLC-Inhalte der vergangenen Jahre in allen möglichen Vollpreistiteln belegen. Aber dann eben einmalig zu einem bestimmten Preis und nicht unter der Maskerade einer Lotterie.
kicker eSport: Könnte es vielleicht auf ein Verbot solcher Bezahlsysteme in anderen Ländern hinauslaufen?
Scheyhing: Wenn das Lootbox-System in Belgien und evtl. auch in Großbritannien grundsätzlich verboten wird, wird es die Frage nach einer gesamteuropäischen Lösung geben. Das Europarecht ist geprägt von Harmonisierung. Alleingänge gibt es selten, und die innereuropäische Gesetzgebung findet schon heute maßgeblich in Brüssel statt. Da sich durch den Anstoß der belgischen Regierung künftig die EU-Kommission mit dem Thema beschäftigen soll, sind erste Schritte hierzu bereits getan.

Lootboxen wie hier in Overwatch stehen aktuell in der Kritik.

Lootboxen wie hier in Overwatch stehen aktuell in der Kritik. kicker eSport

kicker eSport: Spieleentwickler wie Electronic Arts haben in FIFA Ultimate Team auch Mikrotransaktionen. Die Kartenpacks sind bepreist, allerdings bekommt der Spieler nur ungefähr eine Aussicht auf den Inhalt. Hat man damit schon genug in der Hand, um ein Verbot durchsetzen zu können?
Scheyhing: Die Packs bei FUT und anderen (Sport-)Spielen basieren auf demselben System, wie das jetzt hochumstrittene und vorübergehend ausgesetzte Lootbox-System in Battlefront II und anderer Erwerbsgeschäfte dieser Art. Der fraglichen Lootbox immanent ist ja gerade, dass man auf den Inhalt wettet und hofft, tolle Inhalte für "wenig Geld", also für wenig Käufe von diesen Boxen, zu erhalten. Das kann ein Ronaldo oder ein Darth Vader sein, man investiert im Zweifel so lange, bis die erhoffte Karte aufploppt. Die Lootbox-Mechanik spielt mit der Anspannung der Nutzer beim Öffnen der "Packung". Bei Call of Duty WWII besitzen die Lootboxen sogar Animationen ähnlich der eines einarmigen Banditen (Slot Machine).

Warum sich die USK für Glücksspielinhalte nicht zuständig sieht, erschließt sich mir nicht.

Michael Scheyhing, Gameslaw.online

kicker eSport: Könnte man die Problematik durch eine Altersbeschränkung lösen?
Scheyhing: Nicht die gesamte Problematik, da bei Glücksspielregulierung auch die Suchtgefahr, Vermögensschutz und Schutz der Allgemeinheit vor Begleitkriminalität im Vordergrund steht. Aber ein Anfang wäre gemacht, wenn solche Spiele grundsätzlich mit einer Verkaufsbeschränkung auf Erwachsene versehen würden, wie das auch durch die ESRB möglich ist. Warum sich die USK für Glücksspielinhalte nicht zuständig sieht, erschließt sich mir nicht, da der Schutz vor den Folgen des Glücksspiels ja gerade auch im Jugendschutzrecht angelegt ist. Gerade Jugendliche entwickeln viel Leidenschaft beim Spielen. Hierauf sind ja auch die Mechaniken in FUT etc. angelegt. Wäre FIFA allerdings mit einer USK 18-Marke versehen, würde dies für EA doch einige Umsatzeinbußen bedeuten, Eltern würden anfangen, zu hinterfragen. Ein Umdenken wäre nötig. Das Ausufern der Lootbox-Problematik würde aufgrund eigener Marktregulierung unterbunden.
kicker eSport: Würde ein Gesetz wie in China Sinn ergeben? Also, dass die Entwickler prozentuale Wahrscheinlichkeiten offenlegen müssen?
Scheyhing: Auch das wäre ein Anfang und würde den "schlimmen" Charakter der Lootbox nehmen. Es ist wie beim Lotto: Wenn ich höre, dass die Wahrscheinlichkeit, Darth Vader oder Ronaldo im nächsten Päckchen zu haben, bei 1:49.000.000 liegt, überlege ich dreimal, ob ich dafür 3,99 Euro investieren möchte. Auch dies könnte aber die Industrie selbst durch freiwillige Verpflichtungen übernehmen. Ein staatlicher Eingriff wäre dann obsolet.
kicker eSport: Gibt es in Deutschland ein Gesetz, das den Preis verhältnismäßig zum Einsatz und der Wahrscheinlichkeit des Sieges belegen muss?
Scheyhing: Jein. Prinzipiell ist erlaubtes Glücksspiel relativ frei. Daher gibt es ja auch die strenge Kontrolle und viele Beschränkungen und Auflagen beim Veranstalten eines solchen Spiels. In der Spielverordnung (SpielV) findet sich aber beispielsweise so eine Regelung. Im Anhang zu § 5a SpielV werden Spiele privilegiert, die eine bestimmte Wahrscheinlichkeit der Ausschüttung des eingenommenen Preisgelds haben. Dann bedarf es auch keiner staatlichen Erlaubnis. Allerdings sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, die bei der Lootbox-Problematik derzeit so nicht zur Anwendung kommen können.

Nicole Lange