Bundesliga

Nächste Runde im Fall Heinz Müller

Klubs drohen Millionenabschreibungen

Nächste Runde im Fall Heinz Müller

Der Gerichtsfall um den ehemaligen Mainzer Torwart Heinz Müller findet am Mittwoch seine Fortsetzung.

Der Gerichtsfall um den ehemaligen Mainzer Torwart Heinz Müller findet am Mittwoch seine Fortsetzung. imago

Worum geht es konkret?

Im Frühjahr hat das Arbeitsgericht (AG) Mainz die Befristung des Vertrages des ehemaligen Torhüters aufgehoben. Der heute 37-Jährige hatte auf ein Jahr Weiterbeschäftigung beim 1. FSV Mainz 05 sowie entgangene Prämien geklagt. Müller sah sich mit der Verbannung durch den damaligen FSV-Trainer Thomas Tuchel zur U23 in der Hinrunde 2013/14 um die Chance gebracht, auf die nötige Anzahl von 23 Bundesligaspielen zu kommen, durch die sich sein Kontrakt verlängert hätte. Der vom AG festgelegte Streitwert beträgt 429.000 Euro. Als das Gericht den ursprünglichen Gegenstand der Klage abschmetterte, aber die Befristung von Arbeitsverträgen generell zur Diskussion stellte, schwenkte Müller um und klagte auf Unbefristung.

Warum wurde Müller ausgemustert?

zum Thema

Darüber gibt es im 27-seitigen Urteil logischerweise zwei Versionen: die von Heinz Müller und die des rheinhessischen Bundesligisten. Laut dem Ex-Torhüter teilte er nach muskulären Problemen vor dem Spiel beim FC Augsburg (3. November 2013) auf Tuchels Frage mit, dass er einsatzfähig sei. Während der Partie brach die Verletzung wieder auf. Tuchel soll laut Müller in der Pause getobt und gesagt haben: "Das ist eine Fucking-Schande." Anschließend wurde Müller ausgemustert. Der Klub argumentiert mit sportlichen Gründen. Dem gab das Gericht auch statt. So heißt es in dem Urteil: "Die Entscheidung erweist sich aber unter Zugrundelegung der geschilderten vielschichtigen Motivation nicht als treuwidrig, sondern von solchen Gründen geleitet, zu deren Zweck, wie oben ausgeführt, dem Verein der Entscheidungsvorbehalt bei der Mannschaftsbesetzung eingeräumt worden ist."

Wer steht sich gegenüber?

Müller wird vertreten vom Frankfurter Anwalt und Spielerberater Horst Kletke, Experte für Sportrecht. Mainz 05 fährt mittlerweile - auch auf DFL-Betreiben - mit der Hamburger Kanzlei Heuking-Kühn-Lüer-Wojtek schwere Geschütze auf.

Warum gab es keine außergerichtliche Einigung?

Grundsätzlich wirken Arbeitsgerichte meist auf solche gütlichen Einigungen hin. Offenbar kamen beide Parteien vor der ersten Instanz nicht überein. Vor dem LAG-Termin gab es diesbezüglich keine weiteren Gespräche - das bestätigten beide Seiten dem kicker. In Müllers und Kletkes Intention steht es nicht, das System befristeter Verträge im Profisport zu Fall zu bringen. Doch Mainz und die DFL stecken in einer Zwickmühle: Würde der FSV seinem Ex-Schlussmann eine Abfindung bezahlen, wäre es nur eine Frage der Zeit, bis der nächste ausgemusterte Akteur mit Verweis auf das Urteil des Arbeitsgerichtes Mainz gegen seinen Klub klagen würde. Für den Profifußball bzw. die DFL als dessen Vertreter in Deutschland ist es also sinnvoll, die Revision durchzuziehen.

Was passiert, wenn das LAG das erstinstanzliche Urteil bestätigt?

Das Urteil hätte noch keine endgültige Rechtsbindung. Mainz 05 würde mit Unterstützung der DFL wohl vor das Bundesgericht ziehen - dieses könnte an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen. Nichtsdestotrotz wäre ein weiterer Präzedenzfall geschaffen, der das Transfersystem kippen könnte. Nämlich dahingehend, dass alle Spieler nach zwei Jahren bei einem Verein unbefristet und bis zur Verrentung angestellt wären. Eine für die Klubs teure Angelegenheit. Ebenfalls kostenintensiv: Die Profis könnten mitten in der Saison ihren Vertrag aufkündigen und nach Ablauf der gesetzlichen Frist ablösefrei wechseln. "Das würde bei den Klubs zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Millionenhöhe führen", sagt Ulf Baranowsky. Der Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VDV strebt für die Spieler einen Tarifvertrag an: "Das Teilzeit- und Befristungsgesetz erlaubt in diesem Fall, die zulässige Befristungsdauer deutlich zu verlängern." Die DFL ist generell gegen die Unbefristung. "Befristete Verträge erlauben es den Spielern ja auch, mehr Geld zu verdienen", sagt etwa Jürgen Paepke, Direktor Recht der DFL.

Wie ist die Rechtslage?

Zwei Argumentationen stehen sich gegenüber: die Auslegung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach EU-Richtlinie. Diese wurde geschaffen, um Kettenbefristungen künftig zu vermeiden, also Arbeitnehmer zu schützen, die ständig mit Einjahresverträgen in Sachen Zukunftsplanung im Unklaren gelassen werden. Dagegen berufen sich DFL und Mainz 05 auf die Besonderheiten des Sports. Demzufolge ist es fraglich, wie lange ein Profifußballer seinen Beruf ausüben kann und ob dieser mit einem Millionengehalt ähnlich schützenswert ist wie ein Angestellter. Es gibt laut Paepke nicht ausdrücklich beschriebene Sachgründe, die für eine Befristung sprechen. Dazu gehören Rotationsmöglichkeiten im Sinne der Fans und nachrückender Talente. Schließlich werden durch die Beendigung von befristeten Verträgen immer wieder Kaderplätze frei. Ein weiterer Punkt ist die Eigenart der Arbeitsleistung als Fußballprofi. Ansgar Schwenken (DFL-Direktor Fußballangelegenheiten und Fans) erklärt: "Ein Spieler ist bis Mitte 30 in der Lage, professionellen Mannschaftssport zu betreiben. Bis dahin hat die körperliche Leistungsfähigkeit derart nachgelassen, dass ein Einsatz als Berufssportler ausscheidet." Im Fußball und ganz allgemein im Profisport sind Kettenbefristungen nicht unüblich, weil sportliche Top-Leistungsfähigkeit nicht planbar ist. Die Frage ist, ob das Landesarbeitsgericht das als Sachgrund anerkennt.

Benni Hofmann