Nach kicker-Informationen hat der BVB einen entsprechenden Antrag bei der Behörde gestellt. Der Bundesliga-Fünfte erklärt auf Anfrage, dass dieser Vorgang keinen konkreten Hintergrund habe und man lediglich wissen wolle, was Stand der Dinge ist. Tatsächlich liegt die letzte, öffentlich bekannte News zum Prüfverfahren bereits ein wenig zurück.
Anfang September 2020 betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt auf seiner turnusmäßigen Jahrespressekonferenz: "Wir schauen, dass wir das Verfahren möglichst schnell zu Ende bringen. Wo wir stehen, dazu möchte ich mich ungern äußern." Seine Behörde habe breite Ermittlungen vorgenommen, nicht zuletzt aufgrund der hohen Sensibilität des Themas.
Seit 2018 prüft das Bundeskartellamt die 50+1-Regel, die festlegt, dass stets der Mutterverein die Mehrheit der Stimmanteile an einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft im deutschen Fußball halten muss. Insbesondere schaut sich das Amt an, ob 50+1 im Rahmen der alljährlichen Lizenzierung und das Verfahren zur Erlangung einer Ausnahme gegen geltendes Kartellrecht verstoßen. Über eine Ausnahme verfügen etwa Bayer Leverkusen, der VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim. RB Leipzig mit seinem stark zugangsbeschränkten Mitgliedschaftskonzept wird mit Blick auf 50+1 von Fans wie Klubvertretern kritisiert, hält zumindest formal aber die Richtlinien ein.
Dem Prüfverfahren beigeladen sind derzeit die Deutsche Fußball-Liga DFL als Verfahrenspartei, zudem Hannover 96, wo Martin Kind als langjähriger Vorstandsvorsitzender des e.V. und amtierender Geschäftsführer der Management GmbH eine Ausnahmegenehmigung anstrebte, und 1860 München mit dem ebenso nicht unumstrittenen Investor Hasan Ismaik. Auch der FC St. Pauli hatte sich als Verfechter einer Erhaltung von 50+1 beiladen lassen, ebenso Mainz 05. Nun folgt also der BVB, auch wenn die Behörde dem Antrag noch zustimmen muss.