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Ullrich bleibt straffrei

Verfahren eingestellt

Ullrich bleibt straffrei

Jan Ullrich

Verfahren eingestellt: Der des Dopingmissbrauchs verdächtige Jan Ullrich gilt als unschuldig. dpa

Durch den Vergleich gilt Ullrich als unschuldig im Sinne der nunmehr verworfenen Betrugs-Anklage. Grundlage der Einigung ist der Paragraf 153.1 der Strafprozessordnung. Ullrich wird einen noch nicht näher bezifferten sechsstelligen Betrag an gemeinnützige Institutionen sowie die Staatskasse überweisen. Im Gegenzug dazu werden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt, die Staatsanwaltschaft Bonn verzichtet auf eine Anklageerhebung.

Seit August 2006 wurde gegen den einzigen deutschen Toursieger ermittelt, nachdem die Bielefelder Rechtsprofessorin Britta Bannenberg im Juli 2006 Strafanzeige gegen Ullrich wegen "Täuschung und Betruges zum Nachteil des Arbeitgebers" Telekom/T-Mobile eingereicht hatte.

Im Zuge der Ermittlungen der spanischen Justiz gelangten Dokumente an die Öffentlichkeit, wonach auch Jan Ullrich in den spanischen Dopingskandal um den Mediziner Eufemiano Fuentes verwickelt sein könnte. Unmittelbar vor dem Start der Tour 2006 wurde er von seinem damaligen Arbeitgeber T-Mobile von der Startliste gestrichen und wenig später suspendiert. Seitdem hatte Ullrich stets betont, niemals gedopt zu haben, obwohl etliche Indizien gegen ihn sprechen. So konnten durch einen DNA-Abgleich bei Fuentes beschlagnahmte Blutbeutel eindeutig Ullrich zugeordnet werden. Auch mehrere Überweisungen von Ullrichs Konto nach Madrid sprechen gegen den ehemaligen Radprofi.

Apostel: "Ullrich hat gedopt"

Ullrich bleibt also zunächst straffrei, sieht sich aber noch weiteren Verfahren ausgesetzt. Das Verfahren wegen angeblicher Falschaussage vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen den Heidelberger Dopingjäger Prof. Dr. Werner Franke wird fortgeführt. Auch in seiner Schweizer Wahlheimat droht ihm Ungemach. So will der Sport-Dachverband "Swiss Olympic" ein Verfahren gegen Ullrich einleiten: "Er hat offenbar gedopt oder wollte es, deshalb sprechen wir von einem Dopingfall", sagte Bernhard Welten von der Fachkommission Dopingbekämpfung der "Süddeutschen Zeitung".

Zumal trotz des nun eingegangenen Vergleichs für die Behörde klar ist, dass Ullrich in seiner Karriere gedopt hat: "Unsere Ermittlungen über 21 Monate haben ergeben: Ullrich hat gedopt", sagte der zuständige Staatsanwalt Fred Apostel der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Montag. Zudem fiel die Kommentierung der Entscheidung durch Apostel sehr zu Ungunsten von Ullrich aus. Die "im Ermittlungsverfahren festgestellten Tatsachen" hätten dazu geführt, dass der Beschuldigte "gravierende finanzielle Einbußen und seit 2006 einen hohen Ansehensverlust in der Bevölkerung" hinzunehmen hatte und "sein einstmals herausragender Ruf als Sportler weitgehend geschädigt ist".

Die Reaktion der Ullrich-Anwälte auf die Äußerungen von Apostel ließen nicht lange auf sich warten: Die Doping-Aussage nannte der Anwalt Johann Schwenn "eine sehr mutige Erklärung". "Wenn ausreichender Tatverdacht besteht, soll der Staatsanwalt Anklage erheben. Herr Apostel ist nicht dazu da, üble Nachrede in die Welt zu setzen".