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13.01.2010, 11:00

Valverde stellt Befangenheitsantrag

Schumacher-Urteil vertagt

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) im schweizerischen Lausanne hat die Entscheidung im Fall des Radprofis Stefan Schumacher erneut vertagt. Ein endgültiges Urteil wurde nun für den 25. Januar angekündigt. Der ehemalige Gerolsteiner-Profi hatte gegen seine zweijährige Dopingsperre vor dem CAS Einspruch wegen Verfahrensfehler eingelegt.

Stefan Schumacher
Das Verfahren um die Sperre von Stefan Schumacher wurde vom Internationalen Sportgerichtshof erneut vertagt.
© picture allianceZoomansicht

"Ich kann es nicht fassen. Ich habe im März 2009 Einspruch eingelegt, und es ist immer noch kein Urteil gefallen. Die Gerichte brauchen so lange, dass die Sperre bald um ist. Ich habe das Gefühl, dass man mich freisprechen muss, aber nicht will", sagte Schumacher dem Sport-Informations-Dienst (SID).

Schumacher wurde im Oktober 2008 bei nachträglichen Analysen seiner Proben von der Tour de France im gleichen Jahr positiv auf EPO getestet. Im Gegensatz zu seinem ebenfalls überführten damaligen Teamkollegen Bernhard Kohl bestritt der 28-Jährige aber jegliches Dopingvergehen. Dennoch wurde er von der französischen Anti-Doping-Agentur (AFLD) gesperrt, der Radsport-Weltverband (UCI) dehnte die Sperre anschließend weltweit aus.

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Gegen die Sperre legte Schumacher Einspruch wegen Verfahrensfehler ein. Schumachers Tourproben von 2008 sowie die ebenfalls als positiv getesteten Proben von Olympia 2008 wurden bereits im Herbst 2008 untersucht. Das dafür angewandte analyseverfahren wurde aber erst am 31. Mai 2009 offiziell für zulässig erklärt.

Der Beschuldigte selbst weist jegliches Dopingvergehen zurück. "Ich habe nicht gedopt. Ich weiß, dass alles gegen mich spricht, aber es gab so viele Verfahrensfehler. Der Test ist erst dann positiv, wenn er auf solider Basis zustande kam. Hier wurden aber alle Regeln mit Füßen getreten", sagt der WM-Dritte von 2007.

Für sein Recht will Schumacher auch weiterhin kämpfen. "Ich gehe bis zur letzten Instanz vor das Schweizer Bundesgericht. Ich werde kämpfen und bin überzeugt, dass ich vor einem ordentlichen Gericht freigesprochen werde", sagte der Nürtinger, der nicht verschweigt, dass es finanziell an die Reserven geht: "Das ist mir egal. Für mich geht es ums Prinzip. Koste es, was es wolle."

Valverde stellt Befangenheitsantrag

Eröffnet wurde das Verfahren gegen Alejandro Valverde (Caisse d'Epargne). Der spanische Topfahrer stellte aber einen Befangenheitsantrag gegen den als CAS-Richter eingesetzten Anwalt Ulrich Haas. Haas ist auch bei der Welt-Anti-Doping-Agentur beschäftigt. Valverde sieht in dieser Konstellation einen Interessenkonflikt.

Der 29-Jährige wurde vom Italienischen Olympischen Komitee (CONI) im Mai 2009 für zwei Jahre für Rennen in Italien gesperrt, da die Behörde eine Zusammenarbeit mit dem mutmaßlichen Dopingarzt Eufemiano Fuentes als erwiesen ansah.

Bei der "Operacion Puerto" wurden mehrere Blutbeutel mit dem Code "Valv (Piti)" beschlagnahmt. Piti lautet auch der Name von Valverdes Hund. Bei der Tour 2008 nutzten Ermittler des CONI einen Italien-Abstecher der Tour de France, um bei Valverde Blutproben zu entnehmen. Diese wurden dann mit den sichergestellten Proben in Spanien verglichen und konnten so Valverde zweifelsfrei zugeordnet werden.

Der letztjährige Vuelta-Sieger wird auch im März im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem CAS stehen. Dann sind die WADA und der UCI Kläger gegen den spanischen Radsport-Verband. Dieser weigerte sich trotz der Beweislast bisher ein Verfahren gegen den beliebten Valverde zu eröffnen.

13.01.10
 
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