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19.11.2009, 18:10

Zweijährige Sperre droht

Auch Pollacks B-Probe positiv

Dem deutschen Radprofi Olaf Pollack droht eine zweijährige Sperre. Wie der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) am Donnerstag bekannt gab, wurde das am 6. Juli 2009 bei einer Trainingskontrolle der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) von der Norm abweichende Analyse-Ergebnis in der B-Probe bestätigt.

Olaf Pollack
Olaf Pollack wehrt sich gegen eine drohende zweijährige Dopingsperre.
© imagoZoomansicht

Gegen den 36-Jährigen, der sämtliche Vorwürfe bestreitet, werde vom Bundesschieds- und Sportgericht ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

Pollack selbst reagierte auf die Veröffentlichung des Ergebnisses der B-Probe durch den BDR mit Befremden. Der Verband habe es nicht für erforderlich gehalten, ihn als Betroffenen über das mutmaßliche Ergebnis der Analyse zu informieren oder ihm eine Gelegenheit zur Prüfung und Stellungnahme zu geben. "Es entspricht offenbar dem Zeitgeist, Athletenrechte mit den Füßen zu treten. Die Schlagzeile ist wichtiger als die Aufklärung", sagte Pollacks Berliner Rechtsanwalt Marcus Hotze.

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Pollack, der 2000 in Sydney Gold mit dem Bahn-Vierer gewonnen hatte und 1999 in dieser Disziplin Weltmeister war, hatte bereits nach dem Bekanntwerden der A-Probe verwundert auf das positive Ergebnis sowie die daraus resultierende Suspendierung reagiert.

Pollack führte damals an, dass er sich wegen einer schweren Augenerkrankung zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits "seit einigen Monaten in medikamentöser und klinischer Behandlung" befunden habe. Wegen dieser Erkrankung hatte er letztendlich auch seine Karriere als aktiver Radsportler beenden müssen.

Auch das intensive Training im Vorfeld der Dopingkontrolle könne Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben, wandte Pollack ein. Wenige Tage nach der Kontrolle wurde er deutscher Meister im Madison sowie im 30-Kilometer-Punkte fahren.

Der Analyse der B-Probe wohnte Pollack laut eigenen Angaben zusammen mit einem wissenschaftlichen Sachverständigen bei. Die Gegenanalyse soll offenbar eine mehr als 50-fache Abweichung von den Resultaten der A-Probe und damit gerade kein eindeutiges Ergebnis ergeben. Eine Bestätigung der A-Probe sei somit nicht erfolgt.

19.11.09
 
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