
Wie die Internationale Eislauf-Union (ISU) Anfang Juli 2009 mitteilte, wurden bei den Mehrkampf-Weltmeisterschaften im Februar 2009 im norwegischen Hamar bei Blutproben Pechsteins eine erhöhte Anzahl an Retikulozyten, der Vorstufe der für Ausdauerleistungen so wichtigen roten Blutkörperchen, festgestellt.
Nach mehreren Sitzungen und Expertenanhörungen verhängte die ISU-Disziplinarkommission am 1. Juli die Sperre. Ein erhöhter Retikulozyten-Wert gilt allerdings nicht als positiver Dopingbefund. Er kann aber - muss aber nicht zwangsläufig - ein Hinweis auf Manipulationen sein.
In dem Urteil wurde die Sperre damit begründet, dass die Proben vom 7. Februar und "weitere Testergebnisse anormale Werte und anormale Veränderungen" von denen im Blutpass Pechsteins gespeicherten Werten aufgewiesen haben sollen. Seit 1999 speichert die ISU im Rahmen des Programms SAFE (Safe and Fair Event Testing) die wichtigsten Blutparameter aller Athleten bei regelmäßigen Tests. Dadurch soll das Auffinden von Dopingfällen erleichtert werden.
Pechstein wurde also nicht wegen eines positiven Test verurteilt, sondern weil Abweichungen bei einem Blutparameter laut der Kommission einen Verstoß gegen die ISU-Anti-Doping-Richtlinien nahelegen. So ganz sicher war sich die Kommission aber nicht, denn nicht alle Mitglieder sollen für die Sperre gestimmt haben. Mehrere Gutachter wiesen zudem darauf hin, dass die anormalen Werte auch durch andere Ursachen als Manipulationen hervorgerufen sein könnten.
Diese Argumentation verfolgte auch Pechstein und ihre Anwälte bei ihrer Verteidigung. Denn die Berlinerin betonte von Anfang an, nie gedopt zu haben und wies jeden Verdacht weit von sich. So wollte sie mit einem Langzeittest über sechs Wochen beweisen, dass die Schwankungen ihrer Retikulozyten-Werte auf normale Ursachen zurückzuführen seien. Allerdings lehnte die Nationale Anti-Doping-Kommission (NADA) dieses Ansinnen ab.
Zudem bemängelte sie Verfahrensfehler bei der Analyse der Werte. Tatsächlich sollen bei mehreren Blutproben in unterschiedlichen Labors verschiedene Werte ermittelt worden sein. Zudem sollen den Mitarbeitern Fehler bei der Codierung unterlaufen sein, so dass Blutproben, die gar nicht von Pechstein stammten, ihr zugeordnet wurden.
Allerdings hatte Pechstein damit keinen Erfolg, die ISU-Kommission und ISU-Chefmediziner Harm Kuipers beharrten auf der Sperre. So blieb Pechstein nichts Anderes übrig, als innerhalb der Frist von 21 Tagen Einspruch beim CAS gegen das Urteil einzulegen.
Doch auch diese Tür ist nun zu. Bereits Anfang November zeichnete sich dieses Urteil ab, als der CAS einen Eilantrag Pechsteins auf Starterlaubnis für den Weltcup in Berlin und Heerenveen abwies. Zudem wurde auch das endgültige Urteil vom 5. November um 14 Tage verschoben.
„Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart. Nach dem wochenlangen, unwürdigen Hin und Her war das Urteil aber abzusehen. Ich bin nicht mehr über das Ergebnis geschockt, sehr wohl aber darüber, wie es zustande gekommen ist.“Claudia Pechstein
In einer ersten Reaktion zeigte sich die fünffache Goldmedaillengewinnerin über das Urteil geschockt, aber nicht überrascht: "Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart. Nach dem wochenlangen, unwürdigen Hin und Her war das Urteil aber abzusehen. Ich bin nicht mehr über das Ergebnis geschockt, sehr wohl aber darüber, wie es zustande gekommen ist. Erst die ISU, jetzt der CAS. Ich habe lernen müssen, dass es ausgerechnet vor Sportgerichten offenbar keinen Platz für das im Sport so oft beschworene Fair Play gibt. Ich habe nie gedopt und ein reines Gewissen", wurde sie in einer Pressemitteilung ihres Managements zitiert.
"Wie man mich ohne Beweis, aufgrund eines einzigen Indizes, das zudem in der Wissenschaft noch sehr umstritten ist, sperren kann, wird mir für immer unbegreiflich bleiben. Ganz gleich, wie sich die drei Richter die Entscheidung hingebogen haben. Davon, dass die mir zur Last gelegten Werte nicht einmal analytisch sauber und verlässlich erhoben wurden, ganz zu schweigen. Ich habe das Urteil registriert und bereits abgehakt. Ich werde mich jetzt keinesfalls geschlagen geben. Der gerichtliche Weg wird erst dann zu Ende sein, wenn die Gerechtigkeit gesiegt hat", erklärte Pechstein.
Der CAS-Schiedsspruch rief unterschiedliche Reaktionen hervor. Während sich etliche Beobachter enttäuscht zeigten und auf das menschliche Schicksal hinweisen, hoben andere die Bedeutung des Urteils im Anti-Doping-Kampf hervor. "Die Entscheidung dürfte die Qualität der Doping-Bekämpfung spürbar verändern. Sie wird in Zukunft nicht mehr isoliert nur auf die Kontrollen abgestellt", sagte der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), Clemens Prokop, am Mittwoch. "Nun wird die Summe der Fakten ein Gleichgewicht erhalten."
Auch der bekannte Nürnberger Pharmakologe und Dopingexperte Dr. Fritz Sörgel zeigte sich zufrieden: "Ich denke, dass von Anfang an klar war, dass es in diese Richtung laufen musste. Ich habe gleich gesagt, dass es sehr schwierig werden wird, hier Gegenargumente zu finden. Es ist immer eine gewisse Unsicherheit mit drin, aber die ist im Fall Pechstein sehr klein." Udo Sprenger, Vize-Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer, wies zudem auf die Relevanz der "indirekter Beweisführung" auf die Blutpass-Programme hin.
Der Kölner Doping-Analytiker Wilhelm Schänzer begrüßte die Stärkung der indirekten Beweisführung. Allerdings bemängelte er, dass nur ein einziger Parameter zur Sperre genügte: "Nicht wohl ist mir aber, dass das Urteil nur auf einen Parameter, die erhöhte Anzahl von Retikulozyten im Körper, beruht". Besser wäre es, mehrere Parameter heranzuziehen.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) akzeptierten das Urteil in ihren ersten Reaktionen, wiesen aber auf die Folgen des Schuldspruchs für Pechstein hin. So wird ihr nicht nur die Förderung gestrichen, sondern ihr droht nun auch noch der Verlust des Beamtenstatus'. DESG-Präsident Gerd Heinze wies zudem darauf hin, dass der CAS nicht der Ansicht des DESG, der Pechstein bei ihrer Klage unterstützt hatte, folgte.
Pechsteins Anwalt Simon Bergmann sieht sogar durch den "indirekten Dopingnachweis" die im Recht geltende Unschuldsvermutung ausgehöhlt: "Ich bin der festen Überzeugung, dass der CAS die Reichweite der auch im Sportrecht geltenden Unschuldsvermutung verkannt hat", erklärte der Jurist.
Zudem sieht er nun eine Prozessflut auf die Sportwelt zukommen. "Man muss damit rechnen, dass nun zahlreiche Verbände versuchen werden, Athleten auf Basis fragwürdiger Blutwerte zu sperren. Bergmann sprach von einem "schwarzen Tag für die Sportrechtsprechung."
Pechstein befand sich zuletzt im Training und hoffte auf eine Teilnahme bei den Olympischen Spielen 2010 in Vancouver. Es wären ihre sechsten Olympischen Spiele gewesen. Ob sie nun noch daran teilnehmen kann, ist ungewisser denn je. "Wie es sportlich jetzt weiter geht, kann ich nicht sagen. Keine Ahnung, ob die Qualifikation für Olympia noch möglich ist. Zunächst haben weiterhin die Juristen das Wort", erklärte sie.
Pechstein gewann in ihrer Karriere fünf Goldmedaillen bei Olympia, insgesamt 34 WM- und neun EM-Medaillen. Zudem feierte sie 26 Weltcupsiege und stellte sechs Weltrekorde auf.
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