Pechsteins Manager Ralf Grengel betonte gegenüber dem Sport-Informations-Dienst (SID), dass die Entscheidung "auf einer rein sportlichen Wertung beruht und keine Voreinschätzung auf das finale Urteil" enthalte. Das endgültige Urteil werde in den nächsten zwei Wochen erwartet, teilte das Gericht nochmals mit.
Grengel verwies auch darauf, dass "nun für das Erreichen einer guten Startgruppe bei Olympia keine Chancengleichheit bestehe": Ob der Schaden wirklich reparabel sei, würde sich erst herausstellen, wenn " Claudia bei Olympia auf dem Treppchen steht!"
Nach dem Weltcup in Heerenveen würden Pechstein bei einem Freispruch nur noch die Weltcups in Hamar (21./22. November) sowie auf den Hochgeschwindigkeitsbahnen in Calgary (4. bis 6. Dezember) und Salt Lake City (11. bis 13. Dezember) als Vorbereitungs- und Qualifikationsmöglichkeit bleiben. Zudem steht vor Olympia noch die EM in Hamar (8. bis 10. Januar) auf dem Programm. Die Olympischen Spiele beginnen am 12. Februar.
Pechstein war vom Eislauf-Weltverbandes ISU wegen erhöhten Retikulozyten-Blutwerten gesperrt worden. Diese Werte können, müssen aber nicht zwangsläufig durch Blut-Doping hervorgerufen werden
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