Nach dem eingereichten Eilantrag von Pechstein, setzte der CAS überraschend einen Teil des Codes der Welt-Antidoping-Agentur WADA außer Kraft (Artikel 10.10.1), demzufolge gesperrten Athleten auch die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen verboten ist. Der grundsätzliche Spruch des CAS zur Zweijahressperre von Pechstein im Herbst soll von dieser Entscheidung unberührt bleiben.
Der Eislauf-Weltverband ISU hatte Pechstein wegen auffälliger Blutwerte nur anhand von Indizien und ohne positiven Befund für zwei Jahre gesperrt. Die fünfmalige Olympiasiegerin bestreitet den Vorwurf des Blutdopings vehement.
Pechsteins Anwalt Simon Bergmann hatte ein dauerhaftes Trainingsverbot für seine Mandantin als "irreparablen Schaden" bezeichnet. "Bei aller Kraft, die Claudia hat: Sie kann nicht nur alleine trainieren und dann davon ausgehen, dass sie in Vancouver startet. Das ist so gut wie unmöglich", hatte DESG-Präsident Gerd Heinze vor der CAS-Entscheidung über den Eilantrag gesagt. Jetzt darf die erfolgreichste Winter-Olympionikin Deutschlands also erstmal wieder hoffen.
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Re: Babbel ist sich auch für nichts zu schade
von:
Submariner
- 10.02.12, 05:15 - 7 mal gelesen
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Re: Der Blubb muß atomisiert werden!
von:
VashtheStampede
- 10.02.12, 02:47 - 7 mal gelesen
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