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10.07.2009, 12:47

Dopingsperre gegen Pechstein

Weltverband ISU wehrt sich

Der Eisschnellauf-Weltverband ISU hat sich am Freitag gegen Vorwürfe auch durch die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG zur Wehr gesetzt. "Die ISU hat sich strikt an den WADA-Code gehalten und handelt in diesem Fall ausschließlich nach ihm", sagte der ISU-Mediziner Harm Kuipers. Maßgeblich seien die Anti-Doping-Bestimmungen der ISU, die gleichbedeutend mit dem Code der Weltantisoping-Agentur WADA sind.

Ihr Fall sorgt für Streit zwischen den Verbänden: Claudia Pechstein, hier bei ihrem Auftritt im "Aktuellen Sportstudio" des ZDF.
Ihr Fall sorgt für Streit zwischen den Verbänden: Claudia Pechstein, hier bei ihrem Auftritt im "Aktuellen Sportstudio" des ZDF.
© imagoZoomansicht

Auf diese Bestimmungen, nach denen eine Sperre auch nach einem Indizienbeweis möglich ist, bezieht sich die ISU in ihrem Urteil. Der DESG-Rechtsbeistand Marius Breucker hatte am Donnerstag erklärt: "In den ISU-Statuten steht, dass ein erhöhter Wert nicht einmal zu einer Schutzsperre berechtigt." Diese Statuten sind aber offenbar in diesem Falle nicht maßgeblich. Auf Nachfrage des Sport-Informations-Dienstes (SID) wollte DESG-Sportdirektor Günter Schumacher mit Verweis auf die "laufenden Ermittlungen" den konkreten Passus in den ISU-Statuten, auf den sich die DESG bezieht, nicht nennen.

Die DESG hatte dem Weltverband am Montag erneut vorgeworfen, einen "Kuhhandel" angeboten zu haben. Zudem seien mögliche "Reserveursachen" einer Krankheit oder Blutanomalie bei Pechstein in seinem Urteil nicht beachtet worden. Zudem seien ihm weitere Verfahrensfehler unterlaufen. Kuipers wollte dazu am Freitag keine Stellung mehr nehmen. Er und weitere ISU-Verantwortliche hatten die Vorwürfe zuvor mehrfach bestritten.

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Pechstein wurde in der vergangenen Woche ohne einen positiven Dopingbefund anhand von Indizien für zwei Jahre gesperrt. Im Rahmen der Weltmeisterschaften in Hamar am 6./7. Februar waren bei ihr erhöhte Werte bei Retikulozyten (junge rote Blutkörperchen) festgestellt worden. Andere Blutwerte, die auf Doping hindeuten könnten - etwa Hämoglobin oder Hämatokrit -, seien laut DESG dagegen unauffällig gewesen. Die ISU stützte ihren Vorwurf darauf, dass ein erhöhter Retikulozyten-Wert nur durch Blutdoping zu erklären sei. Die Sportlerin erklärte dagegen mehrfach, niemals gegen Anti-Doping-Regeln verstoßen zu haben und hofft nun auf ein entlastendes Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS.

Nach dem Urteil hoffen ISU und DESG auf eine Normalisierung ihres Verhältnisses. "Ich hoffe auf ein weises CAS-Urteil und gehe davon aus, dass sich die Wogen danach glätten", sagte ISU-Vizepräsident Gerhard Zimmermann.

10.07.09
 
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