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15.06.2012, 16:08

Nationalspieler will Teamarzt verklagen

Gibt es eine "Lex Glandorf"?

Aus der geplanten Klage von Holger Glandorf von der SG Flensburg-Handewitt gegen den behandelnden Nationalmannschaftsarzt könnten weitreichende Konsequenzen für die medizinische Behandlung von Spitzensportlern resultieren. Die Verabreichung einer Cortisonspritze zog für den 29-Jährigen drei Operationen sowie einen Krankenhausaufenthalt und eine Verletzungspause nach sich.

Holger Glandorf
Eine Cortisonspritze zog für Holger Glandorf eine längere Leidenszeit nach sich.
© Getty ImagesZoomansicht

"Wir werden die Klage im Laufe der nächsten Woche beim Landgericht Flensburg einreichen", teilte Glandorfs Anwalt Olaf Matlach am Freitag der Nachrichtenagentur dpa mit.

Der Rückraumspieler konnte nach dem Vorfall bei einem Doppelländerspiel gegen Dänemark zu Ostern nicht mehr für die SG Flensburg-Handewitt in der Bundesliga antreten. Nach der Injektion von Cortison und der daraus resultierenden Entzündung seiner linken Ferse musste sich Glandorf drei Operationen unterziehen und lag zwei Wochen im Krankenhaus. Grund genug, vor Gericht zu ziehen.

"Wäre er vom Mannschaftsarzt Detlev Brandecker über die möglichen Folgen aufgeklärt worden, hätte Holger Glandorf nicht zugestimmt", erklärte Matlach. Zudem sei die Injektion unnötig gewesen. "Es war ein Testspiel, kein WM-Finale", so der Anwalt.

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Glandorf wird auf Schadenersatz klagen. Wegen der unverschuldeten Untätigkeit hat der Handball-Profi Gehalt eingebüßt, zum anderen musste die SG Flensburg-Handewitt den 29-Jährigen die im Krankheitsfall üblichen sechs Wochen bezahlen, obwohl er nicht spielen konnte.

Eine Rechtsprechung zu Gunsten Glandorfs könnte weitreichende Folgen haben, denn sie würde die Behandlung von Spitzensportlern verkomplizieren. So müssten die Akteure dem Arzt nach Aufklärung über mögliche Folgen erst die Freigabe für ihre Behandlung erteilen. Geschieht dies nicht, könnte eine Klage die Folge sein.

15.06.12
 
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