Die Staatsanwaltschaft hatte die Straftatbestände der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Betrugs und der Untreue als erfüllt angesehen. Sie hatte Schwenker und Serdarusic, unter Mithilfe des kroatischen Mittelsmannes Nenad Volarevic, bezichtigt, die Schiedsrichter des Finales der Champions League 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt bestochen zu haben.
Oberstaatsanwalt Axel Goos hatte daher für Schwenker (18 Monate) und Serdarusic (17 Monate) Freiheitsstrafen auf Bewährung sowie Geldbußen in Höhe von 25.000 bzw. 15.000 Euro gefordert. "Ich halte es für ein gut begründetes Urteil", so Oberstaatsanwalt Axel Goos. Das sah Verteidiger Michael Gubitz anders. "Es ist Aufgabe des Gerichts, so lange zu ermitteln, bis eine Schuld nicht bewiesen werden kann. Es ist nicht die Aufgabe der Kammer, die Unschuld der Angeklagten nachzuweisen. Einerseits ist heute ein guter Tag, andererseits ist Uwe Schwenker dreieinhalb Jahre mit falschen Vorwürfen konfrontiert gewesen."
Ob die Staatsanwalt Revision einlegt, will sie nach Kenntnisnahme der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden. Dafür bleibt eine Woche Zeit. Schwenker und Serdarusic äußerten sich nach dem Prozessende nicht.
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