Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft enthielten "nichts Neues, keine Substanz, vage Vermutungen ohne Beweise", stand in der Presseerklärung von Riettiens. Ihrer gesetzlichen Pflicht, nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände zu ermitteln, sei die Staatsanwaltschaft "nicht nachgekommen", hieß es in dem Schriftstück weiter. "Wenn sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt, so hätte das Verfahren eingestellt werden müssen." Es sei zudem offensichtlich, dass die ermittelnde Behörde das Verfahren nur deshalb nicht eingestellt habe, "weil sie für eine solche Entscheidung die öffentliche Verantwortung nicht übernehmen wollte." Statt sich des Vorwurfs eines "Kieler Klüngels" auszusetzen, habe sie lieber dem Gericht die Verantwortung zugeschoben.
Am Kieler Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer prallte die herbe Kritik ab. "Wenn die Verteidigung das zum Anlass nimmt, uns zu attackieren, ist das ihre Sache. Wir werden uns dazu nicht äußern", sagte Schulze-Ziffer am Dienstag dem SID. Riettiens kündigte indes an, dass sich die Verteidigung im Zwischenverfahren gegenüber dem Landgericht Kiel auch zu weiteren Rechtsfragen umfassend äußern werde.
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