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Gegen die FIFA: Diarra erstreitet sich Recht auf Schadenersatz

Gericht urteilt gegen FIFA und belgischen Verband

Gegen die FIFA: Diarra erstreitet sich Recht auf Schadenersatz

Hat gut Lachen: Lassana Diarra.

Hat gut Lachen: Lassana Diarra. imago

Der 31-Jährige hat Anspruch auf 60.001 Euro. Dem Urteil zufolge haben die FIFA und der KBFV gegen das EU-Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoßen und sind daher zu Schadenersatz verpflichtet. Die Summe bezieht sich aber nur auf vier Monate, in denen er von Charleroi Gehalt hätte beziehen können, was ihm im Nachhinein aber vorenthalten wurde.

Hintergrund ist, dass Diarra 2014 nach einem Streit mit Trainer Leonid Kuchuk seinen damaligen Klub Lokomotive Moskau trotz eines gültigen Vierjahresvertrages nach nur einem Jahr auf eigene Faust wieder verlassen hatte. Daraufhin verhängte die FIFA wegen Vertragsbruchs eine empfindliche Geldstrafe gegen den Franzosen, die der Internationale Sportgerichtshof CAS später bestätigte. Demnach hätte er zehn Millionen Euro zahlen müssen.

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In der Folge kündigten die FIFA und der KBFV an, dass sich jeder Klub, der Diarra verpflichtet, an der gegen Geldstrafe beteiligen müsse. Das blieb nicht folgenlos, denn Charleroi nahm von einer bereits ausgehandelten Verpflichtung Diarras Abstand und entschied, den Franzosen doch nicht zu verpflichten. Diarra blieb in der Saison 2014/15 ohne Verein und schloss sich erst im Sommer 2015 wieder Olympique Marseille an, ging aber gegen den Beschluss der beiden Verbände, zukünftige Klubs von ihm in die Haftung zu nehmen, gerichtlich vor - mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt.

Das letzte Kapitel dürfte in dieser Geschichte noch nicht geschrieben sein, da sowohl die Verurteilten noch in Berufung gehen können und der Kläger zudem noch die Chance hat, einen weiteren Prozess anzustrengen - und zwar, um Schadenersatz für verlorene Einnahmen aus der Saison 2014/15 geltend zu machen. Seine Anwälte taxieren seine Gehaltseinbußen, also den Schaden, auf sechs Millionen Euro. Wie es in dem Fall weitergeht, bleibt noch abzuwarten, seine Anwälte kündigten jedenfalls an, nun auch die gesamte Summe einfordern zu wollen.

drm/sid