Auslöser für die Strafe ist das erneute Fehlverhalten einiger Dynamo-Anhänger, die am 29. November beim Auswärtsspiel bei Hansa Rostock zahlreiche Bengalische Feuer und Leuchtraketen gezündet und dadurch für eine fast 15 Minuten dauernde Unterbrechung gesorgt hatten. Zudem floss auch der Verstoß gegen die am 4. Juli wegen eines Vergehens im Spiel gegen Bielefeld (11.05.2014) verhängte Bewährungsauflage in die Bemessung des Strafmaßesmit ein.
Dynamo hat dem Urteil zugestimmt, nimmt dadurch aber finanziell erheblichen Schaden. "Die SG Dynamo Dresden als Gemeinschaft übernimmt mit diesem Urteil die Verantwortung für die Taten von einzelnen Straftätern und muss als Drittligist nun einen wirtschaftlichen Schaden im sechsstelligen Bereich tragen", kommentiere der kaufmännische Geschäftsführer Robert Schäfer, der schon mit solch einem Urteil gerechnet hatte und dieses nach den "schwerwiegenden Verfehlungen der Täter von Rostock" auch als "gerecht" bezeichnete.
Am 7. Februar müssen also alle draußen bleiben. Das Spiel gegen RW Erfurt findet unter Ausschluss der Zuschauer in Geisteratmosphäre statt.