Regionalliga

"Causa Babelsberg": Strafe bleibt trotz Deeskalation

NOFV erklärt sich

"Causa Babelsberg": Strafe bleibt trotz Deeskalation

Babelsberg gegen Cottbus - noch immer läuft das Nachspiel.

Babelsberg gegen Cottbus - noch immer läuft das Nachspiel. imago

Zu lange schwelt der Streit schon. Im Juni wurde der SV Babelsberg 03 wegen der Ausschreitungen im Derby gegen Energie Cottbus zu einer Strafe von 7000 Euro und einem Geisterspiel auf Bewährung verurteilt. Gezahlt hat der Verein nicht. Eine Berufung wurde wegen eines Formfehlers abgewiesen. Dem Verein droht eine Spielsperre. Einen entsprechenden Antrag hat der Verband am Dienstag gestellt. Nun wollte sich der NOFV erklären.

Neben dem Präsidenten Rainer Milkoreit und Geschäftsführer Fuchs stellten sich auch die beiden Richter Stephan Oberholz (Sportgericht) und Jürgen Lischewski (Verbandsgericht).

Die Verbandsvertreter mühten sich, die Hand auszustrecken. "Wir sind in der Endphase der Planung eines Treffens mit dem Verein", sagte Fuchs, ohne aber darauf einzugehen, wann dieses Gespräch stattfinden soll. Er wurde lediglich nicht müde zu betonen, am Vormittag mit Babelsberg-Präsident Archibald Horlitz telefoniert zu haben und gemeinsam auf Deeskalation zu setzen.

Konkreter wurde vor allem Richter Oberholz, der einführend betonte, seit jeher gegen rassistische Auswüchse anzukämpfen. Er ging anschließend detailliert auf die Passage im erstinstanzlichen Urteil ein, in der es hieß, ein SVB-Fan habe "Nazischweine raus" gerufen. "Das", sagt er, "sei nicht bestraft worden." Diese Passage sei nur im Sachverhalt, nicht in der Urteilsbegründung aufgetaucht. Diese Passage, gibt er zu, hätte aber gar nicht auftauchen müssen. Es sei ein "stilistischer Fehler gewesen" - bedingt durch das EDV-System des Verbandes, das selbstständig Schriftstücke zusammenfügt.

Zudem bekräftigte er, nichts von den rassistischen Ausfällen aus dem Cottbuser Block gewusst zu haben. Eine darauf hinweisende Passage aus einer Babelsberger Stellungnahme sei zu unkonkret gewesen. Zudem sei ihm in der Vergangenheit immer wieder untergekommen, dass so etwas als Schutzbehauptung angeführt werde. Auch der Sicherheitsbeauftragte des Verbandes habe ihm diese Parolen nicht berichtet, dieser habe, so Oberholz nur den Satz "Nazischweine raus" vernommen.

Unterschrift zwingend nötig

Zum zweiten Streitpunkt, ob der Berufungsantrag des SV Babelsberg eine Unterschrift benötigt, sagte Richter Lischewski noch einmal klar, dass es diese zwingend bedarf und er so keine inhaltliche Prüfung vornehmen durfte.

Fuchs will an der Zahlungsaufforderung festhalten

Trotz der deeskalierenden Absicht, die sich der NOFV nun auf die Fahne schreibt, machte Geschäftsführer Fuchs unmissverständlich klar, dass er an der Zahlung von 7340 Euro (Strafe plus Mahngebühr) festhalte. Schließlich gebe es ein rechtskräftiges Urteil – und das sieht die Zahlung bis zum 14. Februar vor. Ob das Treffen mit dem Verein vor diesem Stichtag stattfinden wird, wollte Fuchs nicht beantworten.

Domescu Möller