Nachdem der ehemalige Bundesligist Alemannia Aachen vor rund einer Woche einen Insolvenzantrag beim örtlichen Amtsgericht eingereicht hatte, ist auch beim Traditionsklub der Paragraf 6 der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu tragen gekommen. Dort heißt es, dass im Falle eines Insolvenzantrages ein Punktabzug von neun Zählern vorgeschrieben sei.
In besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Sanktionierung abgesehen werden. Der WDFV-Fußballausschuss sah einen solchen Ausnahmefall bei den Alemannen jedoch als nicht gegeben an. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Statut weder für die Regionalligamannschaft noch für die anderen Teams der Westdeutschen vorgesehen.
Aktuell steht die Alemannia in der Regionalliga West mit 42 Punkten auf dem fünften Rang. Durch den Punktabzug würde der DFB-Pokalfinalist von 2004 jedoch bis auf den elften Rang durchgereicht werden, hätte jedoch noch neun Zähler Vorsprung auf den ersten Abstiegsplatz.