Regionalliga

Eintracht Trier gegen den 1. FC Saarbrücken: Spiel findet mit Fans, aber ohne Fahnen statt

Beide Vereine erhalten Geldstrafen

Trier gegen Saarbrücken: Mit Fans, aber ohne Fahnen

Szene aus dem Hinspiel: Fans nebeln das Völklinger Hermann-Neuberger-Stadion ein.

Szene aus dem Hinspiel: Fans nebeln das Völklinger Hermann-Neuberger-Stadion ein. imago

Mit 3:1 hatte sich der 1. FC Saarbrücken im Hinspiel gegen Eintracht Trier durchgesetzt. Das Spiel im Völklinger Hermann-Neuberger-Stadion, in dem der FCS aufgrund der Bauarbeiten im Ludwigsparkstadion seine Spiele austrägt, wurde jedoch von Ausschreitungen zwischen den beiden Fanlagern überschattet . Die Partie musste sogar im ersten Durchgang für rund 15 Minuten unterbrochen werden, im Nachgang hatte die Polizei die Personalien von 300 Personen festgestellt und angekündigt, mehrere Verfahren aufgrund unterschiedlicher Delikte einzuleiten.

Personalisierte Tickets und zusätzliche Kameras

Vor dem Rückspiel im Trierer Moselstadion stand nun eine Austragung mit "mit stark reduzierter Zuschauerzahl" im Raum, wie der SV Eintracht Trier mitteilte. Dieser sei nun aber abgewendet. Allerdings findet die Partie zwischen den abstiegsbedrohten Trierern und dem Aufstiegsanwärter Saarbrücken unter strengen Sicherheitsauflagen statt. Demnach werden nur personalisierte Tickets verkauft, im Moselstadion werden zusätzliche Kameras installiert, außerdem dürfen keine Fahnen, Banner oder Transparente mitgebracht werden. Der 1. FC Saarbrücken solle außerdem anstreben, "dass eine koordinierte Anreise seiner Anhänger mit Bussen stattfindet", wie es auf der Website der Saarländer heißt.

1. FC Saarbrücken - Vereinsdaten
1. FC Saarbrücken

Gründungsdatum

18.04.1903

Vereinsfarben

Blau-Schwarz

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Eintracht Trier - Vereinsdaten
Eintracht Trier

Gründungsdatum

11.03.1905

Vereinsfarben

Blau-Schwarz-Weiß

mehr Infos

Für die Ausschreitungen im Hinspiel erhielten beide Klubs Geldstrafen. Während Saarbrücken für das Fehlverhalten seiner Anhänger 10.000 Euro bezahlen musste, wurde Trier zur einer Zahlung von 9.000 Euro verurteilt.

pau