3. Liga

Streitfall Magdeburg: Das Urteil ist rechtskräftig

Langwieriger Rechtsstreit ist nun beigelegt

Streitfall Magdeburg: Das Urteil ist rechtskräftig

Der durch Verfehlungen einzelner Magdeburg-Anhänger entstandene Rechtsstreit ist nun beigelegt.

Der durch Verfehlungen einzelner Magdeburg-Anhänger entstandene Rechtsstreit ist nun beigelegt. Imago

Vor einer Woche hatte der DFB die mündliche Verhandlung zur Beilegung des Rechtsstreits zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem DFB-Kontrollausschuss terminiert. Grund dieser Verhandlung war die seitens des DFB-Kontrollausschusses eingelegte Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 30. Juni gewesen.

Ursprünglicher Ausgangspunkt für die rechtlichen Konsequenzen waren drei Vorkommnisse, unter anderem das Werfen von Gegenständen, der Einsatz von Pyrotechnik und das Eindringen in den Stadioninnenraum, im April 2016 gewesen.

1. FC Magdeburg - Vereinsdaten
1. FC Magdeburg

Gründungsdatum

22.12.1965

Vereinsfarben

Blau-Weiß

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Auf der Vereinswebsite appellierte Präsident Peter Fechner aus diesem Anlass an die Fans und kündigte eine Aufarbeitung des Sachverhalts an. Am Dienstag (09. April) kamen die Parteien nun in einer mehrstündigen Verhandlung zur Einigung.

Endgültiges Urteil enthält Teilausschluss

In der Folge wird es während des Heimspiels gegen Werder Bremen II, am 21. September 2016, einen Zuschauer-Teilausschluss der Blöcke 3 bis 6 geben. Wegen vier weiterer Verfehlungen einiger Fans wurde eine Geldstrafe über 9.000 Euro verhängt, zusätzlich folgt ein weiterer Zuschauer-Teilausschluss, der allerdings zur neunmonatigen Bewährung ausgesetzt wurde. Das Bundesgericht stellte zwei Fälle aus dem ehemaligen Urteil vom 25. Februar 2016 wegen "Geringfügigkeit" ein.

Zufriedenheit beim 1. FCM

Präsident des 1. FC Magdeburg, Peter Fechner, ist "trotz des für ein Heimspiel akzeptierten Teilausschlusses mit dem Ergebnis sehr zufrieden" und führt fort: "Besonders positiv hervorzuheben ist, dass mit der heutigen mit uns abgestimmten Entscheidung der gravierende Vorfall aus dem Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue vom 01.04.2016 (Einsatz von ca. 30 Bengalos) ebenfalls mit erfasst ist. Dieser Fall war zuvor noch nicht Gegenstand des Verfahrens. Das gesamte Verfahren hatte seinen Schwerpunkt stets mit Bezug auf den Einsatz von Pyrotechnik, insbesondere aus dem Spiel gegen Dynamo Dresden (Einsatz von ca. 60 Bengalos)."

kon