3. Liga

Fall Magdeburg geht vor DFB-Bundesgericht

Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Fall Magdeburg geht vor DFB-Bundesgericht

Dürfen in den kommenden zwei Heimspielen in Liga drei die Blöcke 3 bis 6 doch füllen: die Fans des 1. FC Magdeburg.

Dürfen in den kommenden zwei Heimspielen in Liga drei die Blöcke 3 bis 6 doch füllen: die Fans des 1. FC Magdeburg. imago

Laut ursprünglichem Strafmaß sollten die Magdeburger in den kommenden beiden Heimspielen in Liga drei die Blöcke 3 bis 6 der Nordtribüne schließen und eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro zahlen.

Magdeburg erzielte vorläufigen Teilerfolg vor Gericht

Durch den erfolgreichen Einspruch des FC Magdeburg war ein Zuschauerausschluss vorerst zurückgenommen und die zu zahlende Geldstrafe dafür auf 30.000 Euro erhöht worden. Von der Summe sollten 10.000 Euro für präventive Maßnahmen eingesetzt werden, was dem DFB nach aktuellem Stand bis zum 31. Oktober 2016 nachzuweisen gewesen wäre. Zudem verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit eines im Februar verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit um weitere zwölf Monate. Zuvor war eine Bewährungszeit von zehn Monaten verhängt worden.

1. FC Magdeburg - Vereinsdaten
1. FC Magdeburg

Gründungsdatum

22.12.1965

Vereinsfarben

Blau-Weiß

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Kontrollausschuss des DFB ist nicht einverstanden

"Das DFB-Sportgericht ist unseren Argumenten nahezu vollständig gefolgt", wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Cherkeh auf der Website des FCM zitiert. "Dies ist ein sehr erfreuliches Urteil für den 1. FC Magdeburg, das seitens der Fans zum Anlass genommen werden sollte, künftig unbedingt auf Pyrotechnik zu verzichten." Vizepräsident Dr. Hagen Hoffmann ergänzte: "Wir freuen uns über das Urteil und sind uns als Präsidium der Verantwortung bewusst."

Die Freude währte jedoch nicht lange: Das Urteil war zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig und ein Einspruch möglich. Inzwischen hat der DFB Kontrollausschuss gegen das verhängte Strafmaß Berufung eingelegt. Folglich muss sich nun die nächsthöhere Instanz mit dem Sachverhalt befassen. Der Fall geht nun an das DFB-Bundesgericht.

mag/sid