Regionalliga

Fall Wilhelmshaven: Verbände lehnen Wiedereingliederung ab

DFB erläutert Sichtweise nach BGH-Urteil

Fall Wilhelmshaven: Verbände lehnen Wiedereingliederung ab

Erläuterte die Verbandssicht: Heiko Petersen, Vorsitzender des Verbandsgerichts des NFV.

Erläuterte die Verbandssicht: Heiko Petersen, Vorsitzender des Verbandsgerichts des NFV. Getty Images

Petersen erläuterte am Freitag in Frankfurt die Haltung des DFB in der "Causa" Wilhelmshaven und begründete die Ansicht, dass es auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, der den Zwangsabstieg 2014 für unwirksam erklärt hatte, keine direkte Regionalliga-Rückkehr der Wilhelmshavener geben könne: "Die Entscheidung über den Zwangsabstieg war nicht ursächlich für den Abstieg, denn der Verein ist bereits alleine aus sportlichen Gründen abgestiegen."

Sollte der SV Wilhelmshaven angesichts des Zwangsabstiegs Schadenersatz in finanzieller Form oder auch in der Form der Wiedereingliederung in die Regionalliga geltend machen, steht der DFB diesen Forderungen gelassen gegenüber. Der SVW müsse dafür belegen, "dass er ohne den Zwangsabstiegsbeschluss des NFV besser stünde als mit", beschreibt der DFB auf seiner Website und liefert seine Ansicht gleich mit: "Dem ist aber nicht so."

Zudem führt der Verband aus, dass "die Verhängung des Zwangsabstiegs auf die Ergebnisse des Vereins, legt man die Tabelle zugrunde, keine erkennbaren negativen Auswirkungen" gehabt habe, der Klub die Saison 2013/14 zu Ende gespielt habe und als Tabellen-16. auch sportlich abgestiegen sei. "Der Verein hat bis zum Ende gespielt und sich für die neue Saison beworben. Es fehlt für mich daher die Grundlage für eine solche Forderung", sagte DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch.

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Tatsächlich hatte die Mannschaft rechnerisch nach Verkündung des Zwangsabstiegs noch mehr Punkte als zuvor geholt. Dennoch hatte das OLG Bremen den sportlichen Abstieg als nichtig angesehen und in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass durch die während der Saison ausgesprochene Sanktion eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit eingetreten sei.

Im September 2016 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den 2012 von der FIFA verhängten Zwangsabstieg der Wilhelmshavener (aufgrund der Weigerung eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von insgesamt 157.500 Euro für den Spieler Sergio Sagarzazu zu zahlen) für unwirksam erklärt. Nach diesem führte die Talfahrt bis in die Bezirksliga: Nach dem Zwangsabstieg erhielt der SVW keine Lizenz für die Oberliga und musste in die Landesliga. Es folgte ein weiterer Abstieg in die Bezirksliga.

bru/dpa