3. Liga

Fortuna: Strafe und Auflage

Köln: DFB-Sportgericht verlangt 5000 Euro

Fortuna: Strafe und Auflage

Darf sich über das Verhalten einiger Gästefans aufregen: Fortuna-Coach Uwe Koschinat.

Darf sich über das Verhalten einiger Gästefans aufregen: Fortuna-Coach Uwe Koschinat. imago

"Ein nicht ausreichender Ordnerdienst" wurde dem Drittligisten vom DFB-Sportgericht zur Last gelegt und mit einer Geldstrafe von 5000 Euro geahndet. Gegen den MSV Duisburg (0:1) am 30. August, gegen Hansa Rostock (1:0) am 24. September und gegen Preußen Münster (1:1) am 24. Oktober wurden im Gästeblock jeweils pyrotechnische Gegenstände gezündet, daher gab es Ermittlungen von Seiten des DFB.

Neben der Strafe bekam die Fortuna noch die Auflage, den Ordnungsdienst und die Stadionsicherheit bei Heimspielen zu verbessern. Der Verein wurde aufgefordert, der Abteilung "Prävention und Sicherheit" in den nächsten zwei Wochen einen Maßnahmenkatalog vorzulegen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.