Hermann Bröring, Vorsitzender der Prüfungskommission begründet die Entscheidung damit, dass Wilhelmshaven die Zulassungsvoraussetzungen trotz zweimaliger Fristverlängerung nicht erfüllt hat. Der SVW hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer Woche an das Präsidium des NFV gerichtet werden.
Zuvor hatte Wilhelmshaven "wegen nicht ausreichend gesicherter Liquidität" keine Lizenz für die Regionalliga erhalten. SVW-Vorsitzender Hans Herrnberger sagte vor knapp einer Woche: "Wir müssen gucken, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse Fußball auf Oberliga-Niveau zulassen." Wie es nun weitergeht, bleibt offen.