Die EU-Kommission hatte 2016 in Brüssel entschieden, dass steuerrechtliche Sonderregeln für vier Vereine, neben dem FC Barcelona auch Real Madrid, Athletic Bilbao und CA Osasuna, eine unzulässige staatliche Beihilfe seien. Diesem Urteil widersprachen nun die Richter und hoben den Beschluss der Brüsseler Behörde auf. Der Grund: Sie habe den Sachverhalt fehlerhaft gewürdigt. Der Kommission stehe es nun frei, Rechtsmittel einzulegen und vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Doch was ist der Hintergrund dieser Geschichte? Im Jahr 1990 hatte Spanien die Profisportvereine dazu gezwungen, sich in Sport-Aktiengesellschaften umzuwandeln. Diese Maßnahme sollte besseres Management bewirken, bot den Klubs, die zuvor Überschüsse erwirtschaftet hatten, jedoch ein Schlupfloch.
Die oben genannten Klubs machten von dieser Ausnahme Gebrauch, durften dementsprechend als Sportvereine fortbestehen und genossen als "juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht" niedrige Steuersätze. Dies wertete die EU-Kommission als Beihilfe - ganz im Gegensatz zum EU-Gericht. Die in Luxemburg sitzende und dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnete Instanz entschied nämlich, dass die Kommission mögliche Nachteile der Rechtsreform an anderer Stelle im Steuerrecht nicht ausreichend geprüft hätte. Sprich: Letztlich habe die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen, dass tatsächlich ein Vorteil entstanden sei.
Obwohl dieses Urteil vom FC Barcelona erstritten worden war, gelte dieses auch für Real, Bilbao und Osasuna, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.