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EU-Urteil: FC Barcelona, Real Madrid & Co. müssen keine Steuern nachzahlen

Auch Real Madrid ist von dem Beschluss betroffen

EU-Urteil: Barça & Co. müssen keine Steuern nachzahlen

Sieg in Luxemburg: Der FC Barcelona zog vor das EU-Gericht.

Sieg in Luxemburg: Der FC Barcelona zog vor das EU-Gericht. picture alliance

Die EU-Kommission hatte 2016 in Brüssel entschieden, dass steuerrechtliche Sonderregeln für vier Vereine, neben dem FC Barcelona auch Real Madrid, Athletic Bilbao und CA Osasuna, eine unzulässige staatliche Beihilfe seien. Diesem Urteil widersprachen nun die Richter und hoben den Beschluss der Brüsseler Behörde auf. Der Grund: Sie habe den Sachverhalt fehlerhaft gewürdigt. Der Kommission stehe es nun frei, Rechtsmittel einzulegen und vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

Doch was ist der Hintergrund dieser Geschichte? Im Jahr 1990 hatte Spanien die Profisportvereine dazu gezwungen, sich in Sport-Aktiengesellschaften umzuwandeln. Diese Maßnahme sollte besseres Management bewirken, bot den Klubs, die zuvor Überschüsse erwirtschaftet hatten, jedoch ein Schlupfloch.

FC Barcelona - Vereinsdaten
FC Barcelona

Gründungsdatum

29.11.1899

Vereinsfarben

Blau-Rot

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Real Madrid - Vereinsdaten
Real Madrid

Gründungsdatum

06.03.1902

Vereinsfarben

Weiß-Blau

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Athletic Bilbao - Vereinsdaten
Athletic Bilbao

Gründungsdatum

01.01.1898

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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CA Osasuna - Vereinsdaten
CA Osasuna

Gründungsdatum

17.11.1920

Vereinsfarben

Rot-Blau

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Die oben genannten Klubs machten von dieser Ausnahme Gebrauch, durften dementsprechend als Sportvereine fortbestehen und genossen als "juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht" niedrige Steuersätze. Dies wertete die EU-Kommission als Beihilfe - ganz im Gegensatz zum EU-Gericht. Die in Luxemburg sitzende und dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnete Instanz entschied nämlich, dass die Kommission mögliche Nachteile der Rechtsreform an anderer Stelle im Steuerrecht nicht ausreichend geprüft hätte. Sprich: Letztlich habe die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen, dass tatsächlich ein Vorteil entstanden sei.

Obwohl dieses Urteil vom FC Barcelona erstritten worden war, gelte dieses auch für Real, Bilbao und Osasuna, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.

kög/dpa