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Fall Benjamin Garre: Manchester City entgeht Transfersperre - Velez Sarsfield war vor den CAS gezogen

CAS stützt FIFA-Entscheidung

Fall Garré: Manchester City entgeht Transfersperre

Mit seinem Transfer beschäftigte sich sogar der CAS: ManCitys U-23-Spieler Benjamin Garré.

Mit seinem Transfer beschäftigte sich sogar der CAS: ManCitys U-23-Spieler Benjamin Garré. imago

Der Transfer liegt schon fast zwei Jahre zurück, hätte aber ganz empfindliche Konsequenzen für Manchester City haben können: Weil der englische Meister im Juli 2016 den damals 16-jährigen Benjamin Garré von Velez Sarsfield aus Buenos Aires unter Vertrag nahm, drohte nun eine Transfersperre über zwei Wechselperioden - der argentinische Klub protestierte erst bei der FIFA, dann gar vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS gegen die Verpflichtung.

ManCity, so argumentierte Velez Sarsfield, habe sich "unethisch" verhalten, indem es Garre bereits im Alter von 15 Jahren kontaktierte; vor allem aber liege ein Bruch der FIFA-Regularien vor, wonach Spieler unter 18 Jahren nur unter strengen Voraussetzungen international transferiert werden dürfen.

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Doch wie der CAS inzwischen knapp mitteilte, stützt er die die FIFA-Sichtweise und weist Velez Sarsfields Protest ebenfalls ab; ein Transferverbot damit vom Tisch ist. Der Weltverband hatte den Transfer bereits vor längerer Zeit abgesegnet.

Ein anderes Transferverbot gegen ManCity hat immer noch Bestand

Laut Artikel 19 der FIFA-Bestimmungen "bezüglich Status und Transfer von Spielern" sind internationale Wechsel von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren u.a. dann gestattet, wenn der Wechsel "innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)" stattfindet. ManCity verwies erfolgreich darauf, dass Garre, der inzwischen für die U 23 spielt, nicht nur einen argentinischen, sondern auch einen italienischen Pass besitzt - obwohl eine solche Ausnahmeregelung in den FIFA-Regularien nicht explizit zu finden ist.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich ManCity bei der Verpflichtung Minderjähriger an der Grenze des Erlaubten bewegt - oder sie gar überschreitet: Die Kontaktaufnahmen zu den Familien zweier damals 11- bzw. 15-jähriger Jungen, die bei anderen englischen Vereinen registriert waren und zu einem Wechsel bewegt werden sollten, bescherte dem Klub von Trainer Pep Guardiola im Mai 2017 neben einer Geldstrafe über 300.000 Pfund eine zweijährige Transfersperre für Akademie-Spieler - wobei das zweite Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Artikel 19 der FIFA-Regularien zu Spielertransfers:

1. Ein Spieler darf nur international transferiert werden, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist.

2. Diese Bestimmung gilt nicht in folgenden drei Fällen:

a) Die Eltern des Spielers nehmen aus Gründen, die nichts mit dem Fußballsport zu tun haben, Wohnsitz im Land des neuen Vereins, oder

b) der Wechsel findet innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) statt, und das Alter des Spielers liegt zwischen 16 und 18 Jahren (...), oder

c) der Spieler wohnt höchstens 50 km von einer Landesgrenze entfernt, und der Verein des benachbarten Verbands, für den der Spieler registriert werden möchte, liegt ebenfalls höchstens 50 km von der Landesgrenze entfernt. Die Distanz zwischen dem Wohnort des Spielers und dem Sitz des Vereins darf höchstens 100 km betragen. In diesem Fall wohnt der Spieler weiterhin zu Hause, und beide Verbände müssen mit diesem Vorgehen explizit einverstanden sein. (...)

jpe