2. Bundesliga

Zuschauer-Teilausschluss und Auflage: DFB bestraft den 1. FC Nürnberg

Nürnberg: Club muss gegen Aue drei Blöcke geschlossen lassen

Teilausschluss und Auflage: DFB bestraft FCN

16. Oktober 2016: Tim Matavz und Hanno Behrens (re.) versuchen beruhigend auf die Club-Ultras einzuwirken.

16. Oktober 2016: Tim Matavz und Hanno Behrens (re.) versuchen beruhigend auf die Club-Ultras einzuwirken. imago

Wegen zwei Vorfällen dürfen die Blöcke 7, 9 und 11 in der Nürnberger Nordkurve beim Heimspiel gegen Erzgebirge Aue am Samstag, 15. April (13 Uhr), nicht geöffnet werden. Wie der der DFB bekannt gab, reagierte das Sportgericht damit auf die Ausschreitungen beim Auswärtsspiel in Karlsruhe am 16. Oktober 2016 (3:0), als Teile des FCN-Anhangs verstärkt Pyrotechnik gezündet und diese teilweise in Richtung des Stehplatzbereiches des KSC geschleudert hatten. Zusätzlich waren Zuschauer auf den Zaun zum Innenraum geklettert, woraufhin der Ordnungsdienst und die Polizei eingreifen mussten. Die Begegnung im Wildparkstadion musste deswegen kurz vor Spielende für knapp sechs Minuten unterbrochen werden.

Daneben wurde das Vergehen Nürnberger Anhänger bei der Erstrundenpartie im DFB-Pokal bei Viktoria Köln am 20. August 2016 (6:5 i.E.) geahndet, als nach Diskussionen um das Anbringen eines Banners eine Sicherheitsaufsicht beleidigt wurde.

Neben dem Teilausschluss gegen Aue muss der FCN zusätzlich noch eine Auflage erfüllen. Der Verein muss "in diesem Jahr mindestens 50.000 Euro in bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Gästesektor des heimischen Stadions investieren, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen ist". Die Franken haben dem Urteil zugestimmt, welches damit rechtskräftig ist.

"Das Sportgericht hat in seinem Urteil berücksichtigt, dass der 1. FC Nürnberg zuletzt konsequent Disziplinierungsmaßnahmen gegen eigene Problemfans ergriffen hat. Je mehr ein Verein selber zur Verhinderung von Ausschreitungen tut, desto weniger müssen wir tun", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, nach der Urteilsverkündung.

sha