Bundesliga

FCA lehnt Strafantrag gegen Bobadilla ab

Kontrollausschuss fordert zwei Spiele Sperre

FCA lehnt Strafantrag gegen Bobadilla ab

Erst Rempler - dann Rot: Raul Bobadilla flog gegen Hannover vom Platz.

Erst Rempler - dann Rot: Raul Bobadilla flog gegen Hannover vom Platz. imago

Bobadilla hatte nach einem Rempler gegen Hannovers Miiko Albornoz in der Nachspielzeit Rot gesehen - eine harte Entscheidung. Ihm wird eine Tätlichkeit in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung vorgeworfen. Der 96er hatte den Ball abgeschirmt, um den folgenden Abstoß zu verzögern. Bei einer Ablehnung des Strafantrags folgt normalerweise ein Einzelrichterurteil des Sportgerichts. In diesem Fall ist es aber anders. "Es gibt eine mündliche Verhandlung", sagt Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des Sportgerichts. Hintergrund ist, dass Sportjurist Christoph Schickhardt, der den FCA und Bobadilla vertritt, bereits signalisiert hat, gegen ein Einzelrichterurteil Berufung einzulegen. Augsburg reklamiert, es handele sich nicht um eine Tätlichkeit, sondern um unsportliches Verhalten. Bei der Partie am Samstag in Gladbach wird Bobadilla ohnehin fehlen, da eine Rote Karte automatisch eine Sperre von einem Spiel nach sich zieht. Es geht also darum, ob Bobadilla auch für das erste Spiel der Saison 2015/16 gesperrt wird oder nicht. Die mündliche Verhandlung wird erst nach Saisonende stattfinden. Die Terminfindung wird nicht einfach, da Bobadilla im Sommer mit Paraguay an der Copa America (11. Juni bis 15. Juli) teilnimmt. Zuvor bestreitet er am 6. Juni ein Testspiel gegen Honduras.

David Bernreuther/Michael Ebert

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