2. Bundesliga

1. FC Köln erhält saftige Geldstrafe und Bewährung

50.000 Euro wegen diverser Vorfälle - Teilausschluss droht

1. FC Köln erhält saftige Geldstrafe und Bewährung

Derby in Düsseldorf: Im Kölner Block kam es am 22. Dezember 2013 zu mehreren unrühmlichen Vorfällen.

Derby in Düsseldorf: Im Kölner Block kam es am 22. Dezember 2013 zu mehreren unrühmlichen Vorfällen. imago

Sollte es im Bewährungszeitraum von neun Monaten zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommen, werden zwei Heimspiele des 1. FC Köln unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen - dann müsste der Verein zweimal sämtliche Stehplatzbereiche seiner Anhänger schließen.

Das DFB-Sportgericht sanktionierte mehrere Vorkommnisse, verstärkt traten diese im Rahmen des Derbys bei Fortuna Düsseldorf am 22. Dezember 2013 auf. Schon vor Spielbeginn kam es zu Böller- und Flaschenwürfen, wurden Ordner im Eingangsbereich überrannt, Bengalische Feuer in Richtung Düsseldorfer Anhänger und Sitzschalen in andere Zuschauerblöcke geworfen. Zudem wurde eine Leuchtrakete in den Düsseldorfer Block abgefeuert. Während der Partie ging es weiter: Bengalische Feuer und Knallkörper wurden gezündet, Feuerzeuge, Plastikbecher und eine kleine Schnapsflasche in Richtung Spielfeld und Schiedsrichter-Assistent geworfen.

Kleinere Gegenstände waren auch beim Auswärtsspiel in Paderborn am 10. August 2013 aus dem Kölner Zuschauerblock aufs Spielfeld geflogen. Pyrotechnik wurde außerdem mehrfach während des DFB-Pokalspiels bei Eintracht Trier am 3. August 2013 (Spielunterbrechung für etwa eine Minute) und während des Heimspiels gegen den SC Paderborn am 9. Februar 2014 gezündet, als ein detonierter Knallkörper Zuschauer verletzte. Vor dem Spiel beim VfL Bochum am 10. November 2013 verschafften sich darüber hinaus etwa 50 Kölner Zuschauer unkontrolliert Zugang zum Stadion.

Wegen dieser Vorfälle müssen die Kölner nun 50.000 Euro Strafe bezahlen. Außerdem wurde dem Klub auferlegt, weitere 30.000 Euro in "Projekte und Maßnahmen zu investieren, die der Gewaltprävention und der Ermittlung von Tätern bei Kölner Spielen dienen", wie es in der offiziellen Meldung des DFB hieß. "Wegen der Vielzahl unterschiedlicher Vorfälle mussten wir mit einer empfindlichen Strafe rechnen", erklärte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle.

Kölner Engagement wurde strafmildernd berücksichtigt

Der 1. FC Köln stimmte dem Urteil bereits zu, es ist damit rechtskräftig. Wie der Zweitligist in einer eigenen Mitteilung erklärte, gab der DFB dem Klub keine Schuld an den Vorkommnissen. Vielmehr wurde "das große Engagement des Klubs sowohl bei der präventiven Fanarbeit als auch den Ermittlungen nach entsprechenden Vorfällen ausdrücklich hervorgehoben und laut Strafantrag 'in ganz erheblichem Umfang' strafmildernd berücksichtigt". FC-Präsident Werner Spinner sagte: "Ohne das Engagement wäre die Strafe wohl noch härter ausgefallen. Wir fordern alle Fans dringend dazu auf, dazu beizutragen, dass der FC nicht weiter durch solche Vorfälle geschädigt wird."