Bundesliga

Grifo: Was wäre, wenn...

Nach Nicht-Einsatz-Absprache zwischen Freiburg und Hoffenheim

Grifo: Was wäre, wenn...

Darf gegen Hoffenheim nicht auflaufen: Freiburgs Neuzugang Vincenzo Grifo.

Darf gegen Hoffenheim nicht auflaufen: Freiburgs Neuzugang Vincenzo Grifo. imago

Denn da gibt es auch noch Thibaut Courtois. Der belgische Nationaltorhüter war damals vom FC Chelsea an Atletico Madrid verliehen und das Los wollte es so, dass beide Klubs im Champions-League-Halbfinale 2014 aufeinandertrafen. Damals berichteten diverse Medien, dass sich im Fall eines Courtois-Einsatzes gegen seinen Stammverein die Leihsumme um drei Millionen Euro pro Partie per Vertragsklausel erhöhen würde. Daraufhin griff die UEFA ein und stellte klar: "Jede Vereinbarung zwischen zwei Vereinen, die beeinflusst, welcher Spieler auf dem Feld eingesetzt wird, ist für die UEFA nichtig. Jeder Versuch, eine solche Bestimmung durchzusetzen wäre zudem ein eindeutiger Verstoß gegen das UEFA-Champions-League- und das Disziplinar-Reglement und würde daher entsprechend sanktioniert." Courtois trug letztlich insbesondere im Rückspiel (kicker-Note 1,5) entscheidend zum Finaleinzug der "Colchoneros" bei.

Interessant im Fall Grifo, den Hoffenheim bis Saisonende an den SC verliehen hat ( hier geht's zum arbeitsrechtlichen Hintergrund ): Im Liga-Statut der DFL gibt es folgenden Passus: "Ein Club darf keine Verträge eingehen, die dem anderen Club und umgekehrt oder einer Drittpartei die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnissen oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen." Mit der Frage, ob solche Spiel-Verbote verbandsrechtlich wirksam sind, haben sich in der neuesten Ausgabe der Fachzeitschrift "Sport und Recht" Rechtsanwalt Benjamin Beck und Assessor Patrick Schulz beschäftigt. Zwar kommt der Aufsatz zum Zwischenergebnis, dass eine Nicht-Einsatz-Klausel grundsätzlich mit dem FIFA-Transferreglement vereinbar sei, da sinngemäß bei 34 Bundesliga-Spieltagen ein oder zwei Partien noch nicht den Wettbewerb nachhaltig beträfen und die Klausel noch keine Beeinflussung im Sinne des oben erwähnten Passus darstelle. Was auch angesichts des Falles Courtois einleuchtet, denn zwei K.o.-Partien haben natürlich einen ganz entscheidenden, unmittelbaren Einfluss auf einen Wettbewerb.

Es bräuchte eine Einzelfall-Überprüfung

Im Gesamtfazit aber heißt es in der Zeitschrift: "Im Ergebnis kann die Frage nicht generalisierend für alle Wettbewerbe und Wettbewerbssituationen beantwortet werden." Folglich bräuchte es eine Einzelfall-Überprüfung. Entscheidend sei hierbei die Auswirkung auf die sportliche Leistungsfähigkeit eines Teams und damit die Wettbewerbsintegrität. Da Grifo als potenzieller Leistungsträger nach Freiburg geholt wurde, ist - rein sportlich betrachtet - die Qualität der Mannschaft durchaus betroffen. Losgelöst von diesem Fall schreiben die Juristen jedenfalls: "Im Einzelfall und je nach wettbewerblicher Position des profitierenden Clubs kann eine Nicht-Einsatz-Vereinbarung auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des Fußballwelt- und Europaverbandes sowie des DFL e.V. daher unwirksam sein." Theoretisch könnte es der Sport-Club also am Samstag (15.30 Uhr, LIVE! bei kicker.de) auf einen Einsatz Grifos ankommen lassen und hätte bei einer Klage der TSG vor dem DFB-Sportgericht durchaus Chancen auf Erfolg.

Die Beziehungen zwischen SCF und TSG sind eng

Zivilrechtliche Aspekte sind von den Erläuterungen vom Verbandsrecht jedoch nicht betroffen. Hieße: Würde SC-Coach Streich Grifo aufstellen und die TSG vor einem ordentlichen Gericht Schadenersatz beanspruchen, beispielsweise im Fall einer Niederlage, hätten wiederum die Hoffenheimer durchaus Erfolgsaussichten, sofern die Klausel auch zivilrechtlich wirksam ist und sie einen wirtschaftlichen Schaden durch Grifos Einsatz nachweisen können.

In der Praxis freilich wird es dazu kaum kommen, zu eng sind die Beziehungen zwischen den Klubs, die in den vergangenen Jahren schon den ein oder anderen Transfer abgewickelt haben (u.a. Haberer, Baumann, Schmid) - diese dürften weder die Kraich- noch die Breisgauer gefährden wollen.

Benni Hofmann