Kaiserslautern: 15.000 Euro
Lautern muss wegen zweier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger 15.000 Euro Strafe zahlen. Bis zu 5.000 Euro können die Roten Teufel für sicherheitstechnische und gewaltpräventative Maßnahmen selbst investieren. Einen Nachweis hierfür müsste der Fritz-Walter-Klub bis zum 30. Oktober erbringen. Darüber hinaus wird die Bewährungszeit der Pfälzer bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Bereits zuvor war diese zweimal ausgedehnt worden. Die Verstöße ereigneten sich jeweils nach Abpfiff der Spiele am 14. Mai in Aue (0:1) sowie am 21. Mai gegen Nürnberg (1:0). Im ersten Fall waren Zuschauer in den Stadioninnenraum eingedrungen, außerdem wurden Gegenstände geworfen. Im zweiten Fall wurde Pyrotechnik gezündet. Der FCK kann gegen das Urteil noch binnen 24 Stunden Einspruch erheben.
Aue: 6000 Euro
Gegen den FC Erzgebirge wurde eine Strafzahlung in Höhe von 6000 Euro verhängt. Auer Chaoten hatten im Auswärtsspiel in Nürnberg am 15. April (1:2) mehrfach Pyrotechnik gezündet. Der Verein stimmte dem Urteil zu - es ist damit rechtskräftig.
St. Pauli: 2000 Euro
St. Pauli muss derweil 2000 Euro blechen. Im Heimspiel gegen Fürth am 14. Mai war während einer Unterbrechung ein Zuschauer aufs Spielfeld gelaufen und von den Ordnern abgeführt worden. Die Hamburger stimmten dem nun rechtskräftigen Urteil zu.