Das Landgericht Dortmund hat am Freitag die Klage abgewiesen. Die Summe setzte sich wie folgt zusammen: Die Provision soll regelmäßig pro Vertragsjahr zehn Prozent des Bruttogehaltes betragen. Im Fall Weidenfeller, der bei seinem neuen Dreijahresvertrag ein geschätztes Gehalt von rund 2,3 Millionen Euro einstreicht, wären es also etwa 700.000 Euro.
Allerdings hatte der BVB die Provision bereits Weidenfellers neuem Berater Jörg Neubauer zukommen lassen, was ein Vereinsanwalt im Prozess nochmals bestätigte. Er schlug im Sinne einer gütlichen Einigung eine Zahlung von 10.000 Euro vor. Die vom Gericht vorgeschlagenen 150.000 Euro werde der BVB aber nicht bezahlen.
Das Gericht gab dem Verein recht. Es habe zwischen Becker und dem BVB noch keine gültige Vereinbarung gegeben. Diese wäre wohl wie bei den Verlängerungen zuvor üblich erst nach Vertragsabschluss getroffen worden.
Laut Beckers gestern anwesendem Kanzleikollegen Prof. Ernst Fricke stehen nun Überlegungen an, das Geld bei Roman Weidenfeller direkt einzuklagen. Zudem will man gegen das Urteil in Berufung gehen.
Welches Paar soll bei der EURO die Innenverteidigung bilden?(47695 Teilnehmer)
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