Bundesliga

Hoffnung für Ibertsberger und Janker?

1899 Hoffenheim: Verweis auf Artikel 10.5

Hoffnung für Ibertsberger und Janker?

Christoph Janker, 1899 Hoffenheim

Sperre oder nicht? Christoph Janker, 1899 Hoffenheim. imago

Am 1. Januar 2009 trat eine neue Fassung des WADA-Codes in Kraft. Demnach kann die Sperre eines Sportlers unter gewissen Umständen von normalerweise zwei Jahren auf Null gekürzt werden. Entscheidend ist Artikel 10.5: Hier unterscheidet der Code zwischen "keinem Verschulden" des Sportlers und "keinem signifikanten Verschulden" des Sportlers.

Der DFB sieht sich dem Druck der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) ausgesetzt, die trotz dieser Hintertür im Gesetzestext weiterhin eine harte Bestrafung fordert. NADA-Chef Armin Baumert sieht die Sache glasklar: Weil der DFB sich dem Code der WADA und NADA unterworfen habe, sei es "egal, ob die Lücke eine oder zehn Minuten groß ist – das hier ist ein Dopingfall, ganz klar! Da kann es null Toleranz geben, das unangemessene Verhalten der Spieler ist zu sanktionieren, denn sie haben die Regeln gebrochen." Zudem müssten, so Baumert gegenüber der "Süddeutschen Zeitung", auch Fußballspieler lernen, "dass sie wie Basketballspieler und alle anderen ganz klare Regeln einzuhalten haben".

Die WADA hat den Passus geändert, weil offenbar nicht in jedem Fall zwangsläufig Sperren notwendig sind.

Professor Wilhelm Schänzer, Leiter des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule in Köln

Ein anderer Experte hält dagegen. Professor Wilhelm Schänzer, Leiter des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule in Köln, fordert eine genaue Untersuchung des Einzelfalles. "Die WADA hat den Passus geändert, weil offenbar nicht in jedem Fall zwangsläufig Sperren notwendig sind", sagte Schänzer dem sid.

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Der Frankfurter Rechtsanwalt Nicolas Roessler fügt hinzu: "Sollten die Spieler beweisen können, dass sie nicht wussten, dass sie unmittelbar nach Spielschluss zur Dopingkontrolle müssen, könnte man zu dem theoretischen Ergebnis kommen, keine Strafe zu verhängen." Theoretisch. Denn Roessler bezweifelt dies und verweist darauf, dass "Doping-Sanktionen auch abschreckende Wirkung zukommen soll". Dirk-Reiner Martens, Richter am Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne, macht den Spielern ebenfalls wenig Hoffnung auf Freispruch. "Mir sind keine Umstände bekannt, die auf ein Fehlen des Verschuldens hinweisen", sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Eine Parallele zum "Fall Busch" im Eishockey kann derweil nicht gezogen werden. Im Gegensatz zum deutschen Kufenflitzer haben Ibertsberger und Janker zu Saisonbeginn die Athletenvereinbarung unterschrieben und können bestraft werden. Florian Busch wurde im Vorjahr vom Adhoc-Schiedsgericht des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) nicht belangt, nachdem er eine Dopingkontrolle zunächst verweigert und später nachgeholt hatte. Der 24-Jährige hatte die Athletenvereinbarung nicht unterzeichnet, der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) hatte seinerzeit den NADA-Code noch nicht in seinen Statuten integriert. Die Folge: Es fehlte die Rechtsgrundlage, um Busch aus dem Verkehr zu ziehen.