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18.03.2008, 16:15

Hertha: Urteil revidiert

Nur Geldstrafe für Favre

Hertha BSC muss nun doch nicht auf seinen Trainer Lucien Favre verzichten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Schweizer am Dienstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro, hob aber zugleich das zuvor im Einzelrichter-Urteil verhängte Innenraum-Aufenthaltsverbot für ein Spiel auf.

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Lucien Favre und Sascha Thielert
Gegenstand der Verhandlung: Hertha-Coach Lucien Favre (li.) im Disput mit dem Vierten Offiziellen, Sascha Thielert.
© imago Zoomansicht

Sowohl Hertha BSC als auch Lucien Favre haben bereits erklärt, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Lucien Favre hatte am 7. März während des Auswärtsspiels bei Borussia Dortmund (1:1) den Schiedsrichter-Assistenten Holger Henschel am Oberarm angefasst und sich anschließend unsportlich gegenüber dem Vierten Offiziellen Sascha Thielert geäußert. Referee Babak Rafati schickte Favre daraufhin in der 54. Minute auf die Tribüne.

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Wegen dieser Vergehen wurde der 50-Jährige am vergangenen Mittwoch vom Sportgericht des DFB "wegen unsportlichen Verhaltens" zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro sowie einer Stadion-Innenraumsperre für ein Spiel belegt.

Bereits unmittelbar nach der Verkündung im Einzelrichter-Verfahren kündigte Hertha-Manager Dieter Hoeneß an, gegen das Urtel Einspruch einzulegen. "Dieses Urteil ist unverhältnismäßig, nicht akzeptabel und unmöglich. Wir werden Favre zur Seite stehen", sagte Hoeneß vor gut einer Woche.

Die mündliche Verhandlung konnte erst in dieser Woche stattfinden, so dass Favre auch bei der Auswärtspartie der Hauptstädter am letzten Spieltag bei Hansa Rostock (0:0) auf der Bank sitzen konnte. Das Sportgericht folgte nun dem vorangegangenen Antrag des DFB-Kontrollausschusses und hob das erstinstanzliche Innenraumverbot auf.

"Ein Aufenthaltsverbot wäre vor dem Hintergrund vertretbar gewesen, dass die verbotene körperliche Intervention von Herrn Favre letztlich auf dem Platz ein Chaos ausgelöst hat. Vergleicht man diesen Fall allerdings mit anderen, so lag hier keine körperliche Attacke - kein Stoßen, kein Rempeln - vor. Der Schiedsrichter-Assistent hatte keine Schmerzen, seine körperliche Integrität wurde nicht beeinträchtigt", wird Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, auf der Website des DFB zitiert.

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