Oxford war nach seiner Roten Karte beim 1:5 in Freiburg wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner "in einem leichteren Fall" für drei Spiele gesperrt worden. Dagegen hatte der Innenverteidiger Einspruch eingelegt. Doch das DFB-Sportgericht bestätigte das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 27. Februar .
"Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist völlig klar, dass das Foul nicht anlässlich eines Zweikampfs um den Ball begangen wurde", sagte Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des Sportgerichts die Sitzung leitete: "Die Sperre von drei Spielen entspricht der Mindeststrafe für Tätlichkeiten in einem leichteren Fall."
Gegen Dortmund (2:1) verbüßte Oxford bereits ein Drittel seiner Sperre. In Leipzig am Samstag sowie gegen Hannover eine Woche später wird der 20 Jahre alte Engländer dem FCA noch fehlen.