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Regeln, Auflagen und Vorschriften der Lizenzierung
Beim Lizenzierungsverfahren steht nicht nur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine auf dem Prüfstand. Auf den über 300 Seiten der Lizenzierungsordnung finden sich Auflagen und Vorschriften in jeglicher Hinsicht. Trikotfarbe, Vergabe der Rückennummern, Anzahl der Toiletten oder Größe der Sitzschalen - es gibt eigentlich nichts, was nicht geregelt ist. Eine kleine Auswahl... imago
Derzeit muss Darmstadt nachrüsten, denn das Böllenfalltor entspricht nicht den Voraussetzungen. Unter anderem muss das Fassungsvermögen der Stadien der 1. und 2. Liga mindestens 15.000 Zuschauer betragen, wobei mindestens 3.000 Sitzplätze vorhanden sein müssen. Mindestens ein Drittel aller vorhandenen Sitzplätze sollen dabei über eine Überdachung verfügen. imago
Die Vereine müssen 18 Ehrenkarten und sieben Durchfahrtscheine bereithalten. Davon müssen drei Ehrenkarten der besten Kategorie für den Ligaverband sein sowie fünf Ehrenkarten (drei der besten Kategorie) für den DFB. Für die Regional- und Landesverbände sind fünf Karten vorgesehen. imago
Auch die Stärke der Flutlichtanlage ist genau geregelt, es reicht nicht aus, nur den On-Schalter zu drücken. Ab der Spielzeit 2016/2017 muss die Flutlichtanlage der Stadien der Bundesliga eine Mindestbeleuchtungsstärke von 1.400 lx, die Flutlichtanalage der Stadien der 2. Liga eine Mindestbeleuchtungsstärke von 1.200 lx aufweisen. imago
Kommt es zu einem Stromausfall, muss die Partie trotzdem stattfinden bzw. fortgeführt werden. "Jedes Stadion muss über eine Ersatzstromversorgung verfügen, die gewährleistet, dass ein Spiel spätestens 30 Minuten nach einem Stromausfall unter Aufrechterhaltung einer Mindestbeleuchtung des Spielfelds fortgesetzt werden kann." picture alliance
Selbst für die Außenanlagen gibt es genau Richtlinien, die die Vereine zu berücksichtigen haben. Die sogenannten "äußere Umfriedung" muss demnach mindestens 2,20 Meter hoch ein. imago
In jedem Stadion muss es zudem "Verwahr- und Festnahmeräume" geben, die Raum für bis zu 20 Personen bieten. imago
Eine einfache Mannschaftskabine reicht nicht, hier ist eine Mindestgröße von 40 Quadratmetern vorgeschrieben. Zudem sind mindestens sechs Duschen und zwei Sitztoiletten vorgesehen. imago
Natürlich müssen sich auch die Schiedsrichter umziehen. Deren Umkleide muss mindestens 20 Quadratmeter groß sein, mindestens zwei Einzelduschen und eine Sitztoilette haben. imago
Auch die Anzahl der Toiletten ist klar geregelt. Die höchsten Anforderungen stellt dabei die UEFA bei ihren Wettbewerben. "Ausgehend von einem Männer-Frauen-Verhältnis von 80:20" sehen die Mindestanforderungen pro 250 Männer eine Sitztoilette und ein Urinal pro 125 Männer vor. Die Frauen müssen sich mit einer Sitztoilette pro 125 Frauen begnügen. imago
Sitzplätze müssen mindestens einen halben Meter breit sein sowie eine mindestens 30 Zentmeter hohe Rückenlehne haben. Zwischen den Sitzplatzreihen muss eine Durchgangsbreite von mindestens 40 Zentimetern vorhanden sein. imago
Längst geforderter Standard ist natürlich eine Rasenheizung in sämtlichen Stadien der 1. und 2. Liga. Die Spielfeldabmessung muss 105 m x 68 m betragen. Die Länge darf von 100 bis 105 Metern variieren, in der Breite sind 64 bis 68 Metern erlaubt. imago
Die Ersatzbänke in den Stadien müssen Platz für 15 Personen bieten. Die beiden Plätze für den Trainer und seinen Assistenten können in der Technischen Zone aufgestellt werden. imago
Die Vereine dürfen die Nummer 1 bis 40 verteilen. Falls der Kader eines Klubs mehr als 40 Spieler umfassen sollte, sind die weiteren Nummern fortlaufend zu vergeben. Ein Tausch oder Wechsel der Nummer ist während der Spielzeit nur möglich, wenn ein Spieler den Verein verlässt. imago
Sterne geben Auskunft über die Titelsammlung. Bei drei Meisterschaften bekommt der Verein einen Stern. Ab fünf Titeln gibt es zwei Sterne. Der dritte Stern wird erst ab der zehnten Meisterschaft fällig. Vier Sterne stehen für mindestens zwanzig Meisterschaften und einen fünften Stern gibt es dann ab dem 30. Meistertitel. imago
In Anhang IV der Lizensierungsordnung finden sich die seitenlangen Richtlinien für die Kleiderordnung. Unter anderem heißt es: "Die Spielkleidung (Trikot, Hose und Stutzen) darf in ihrer Grundausführung höchstens vier verschiedene Farben aufweisen." Es gibt Vorschriften für Muster, horizontale oder vertikale Linien und den Mindestabstand von Nadelstreifen. Viel Lesestoff für alle Designer, bevor sie loslegen... imago
In Stadien der Bundesliga muss ein Pressekonferenzraum für mindestens 80 Medienvertreter (2. Liga: 40 Medienvertreter) vorhanden sein. picture alliance
Für die Mitarbeiter und Beauftragten von Print-/Online-Medien müssen in den Stadien der Bundesliga mindestens 50 Arbeitsplätze (2. Bundesliga: mindestens 25 Arbeitsplätze) für eine dauerhafte Nutzung fest installiert sein. Der äußerste Arbeitsplatz darf nicht mehr als 35 Meter von der Verlängerung der Mittellinie des Spielfeldes entfernt sein. imago
Nach der enttäuschenden EM 2000 wurden Leistungszentren zunächst für alle Klubs der Bundesliga und später auch der 2. Bundesliga verpflichtend. "Die Klubs haben im Aufbau- und Leistungsbereich den Nachweis über die Anzahl von mindestens sechs bis maximal neun Mannschaften zu führen", heißt es in Anhang V. imago
Auch bei den Nachwuchsleistungszentren und den Mannschaften gilt es wiederum zahlreiche Anforderungen einzuhalten. Unter anderem sind mindestens vier Plätze, davon mindestens ein Kunstrasenplatz, gefordert. Zudem muss es die Möglichkeit der Hallennutzung im Winter geben. imago