Bundesliga

Müller legt Revision ein

Prozess um Rentenverträge

Müller legt Revision ein

Tauschten sich auch schon vor dem Arbeitsgericht aus: FSV-Manager Christian Heidel (l.) und Heinz Müller.

Tauschten sich auch schon vor dem Arbeitsgericht aus: FSV-Manager Christian Heidel (l.) und Heinz Müller. picture alliance

Demnach sind bei der nun zuständigen Erfurter Behörde die entsprechenden Rechtsmittel durch Müllers Anwalt Horst Kletke (Frankfurt/Main) eingegangen. Müller hatte nach seiner Verbannung durch Ex-Trainer Thomas Tuchel in der Winterpause 2013/14 ursprünglich auf entgangene Prämien sowie das Grundgehalt für ein Jahr Weiterbeschäftigung geklagt. Das Arbeitsgericht (ArbG) Mainz gab seinem Ex-Klub Recht, sah aber die wiederholte Befristung des Vertrages, der ursprünglich bis 2012 gelaufen und dann bis 2014 verlängert worden war, als rechtswidrig und entfristete diesen.

In der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz siegten die Nullfünfer, die auf die Unterstützung der DFL zählen können, weil eine Bestätigung der ersten Instanz das komplette Transfersystem des Profifußballs aus den Angeln heben würde und die Kicker mit Rentenverträgen ausgestattet werden müssten. Anschließend kündigten beide Seiten mögliche Gespräche über einen finanziellen Ausgleich für Müller an. Seitens des FSV, der vom Hamburger Anwalt Johan-Michel Menke vertreten wird, und der DFL war das Ziel dieser Verhandlungen klar: Verhindern, dass der 37-Jährige vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zieht. Denn würde dieses wie das ArbG entscheiden – die Wahrscheinlichkeit dafür ist nach dem Spruch des LAG jedoch nicht besonders hoch – hätte dies für den Profifußball vergleichbare Folgen wie das Bosman-Urteil in den 90ern.

80.000-Euro-Angebot für Müller

Nach kicker-Informationen forderten Kletke und Müller eine sechsstellige Summe. Mainz soll lediglich bereit gewesen sein, den Ex-Torwart mit rund 80.000 Euro abzufinden. Dieser Betrag würde wohl lediglich die bisherigen Gerichtskosten Müllers decken, die dieser in zweiter Instanz zu 100 Prozent und in erster Instanz zu 60 Prozent tragen muss. Dass Kletke und sein Mandant nun Revision einlegen, muss nicht automatisch heißen, dass es auch vor das BAG oder in letzter Instanz vor den Europäischen Gerichtshof EuGH geht. Die Frist für dieses Rechtsmittel läuft an diesem Mittwoch ab. In den Verhandlungen um eine außergerichtliche Einigung dürfte damit die nächste Runde eingeläutet sein.

Benni Hofmann