Zunächst hatte das Schöffengericht Gelsenkirchen-Buer in erster Instanz auf eine Haftstrafe mit Bewährung entschieden. Gegen diesen Urteilsspruch hatte die Staatsanwaltschaft jedoch Einspruch erhoben, da der Schalke-Fan zuvor bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war, und eine Strafe ohne Bewährung beantragt.
Das Landgericht Essen folgte dieser Anklage in zweiter Instanz und verhängte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die darauffolgende Revision des Anklagten wies das OLG Hamm nunmehr zurück.
Der Angeklagte und mittlerweile Verurteilte der S04-Fangruppierung "Hugos" hatte am 24. November 2012 bei der Partie gegen die Eintracht aus Frankfurt gemeinsam mit anderen Personen 19 Seenotrettungsfackeln entzündet. Dadurch waren toxische Gase ausgetreten, die acht unbeteiligte Stadionbesucher, darunter ein zwölfjähriges Kind, "zum Teil erhebliche Rauchgasvergiftungen" zugefügt hatten. Dies bestätigte das OLG Hamm in der Urteilsbegründung.