Die meisten Vorfälle hatten sich im Derby zwischen Borussia Dortmund und Schalke am 20. Oktober ereignet: Ungefähr 20 Magnesiumfackeln waren im Schalker Zuschauerblock abgebrannt worden. Zudem wurde im Stehplatzbereich der Gästefans für mehrere Minuten ein Banner mit der Aufschrift "Tod dem BVB" gezeigt.
Darüberhinaus zündeten Schalke-Fans im Pokalspiel in Saarbrücken am 19. August Rauchbomben im Zuschauerblock. Etwa 15 Bengalos brannten in der Partie gegen Eintracht Frankfurt am 24. November und sorgten für eine starke Rauchentwicklung. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um drei Minuten.
Freiburg wurde zu einer Zahlung von 10.000 Euro verdonnert, weil seine Anhänger zweimal aus der Rolle gefallen waren: Im Bundesliga-Spiel in Hannover am 17. November wurde im SC-Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. In der Pokalpartie beim Karlsruher SC am 18. Dezember brannten SC-Fans mehrfach Bengalos ab.
Bayer Leverkusen muss 9.000 Euro bezahlen. Fans des Werkklubs hatten bereits am 18. August während des DFB-Pokalspiels beim FC Carl Zeiss Jena mehrere Bengalische Feuer gezündet. Zudem wurden während der Bundesliga-Partie gegen den VfL Wolfsburg am 11. November Bengalische Feuer abgebrannt. Vor der Partie explodierte ein Knallkörper.
Papierschlangen kosten 1899 10.000 Euro
Am Dienstag ging es dann mit den Urteilen nahtlos weiter. 10.000 Euro muss 1899 Hoffenheim für das unsportliche Verhalten seiner Fans zahlen. Das Werfen von vielen Papierschlangen während der Begegnung am 2. Dezember gegen Werder Bremen störte den Ablauf. Das Papier verfing sich im Fangzaun und Tornetz und musste in der zweiminütigen Spielunterbrechung mühevoll entfernt werden.
Der 1. FC Nürnberg muss 9.000 Euro zahlen. Wie der Verband mitteilte, wertete der Einzelrichter das Zünden von pyrotechnischem Material durch Club-Fans beim Ligaspiel am 9. November in Mainz sowie das Abbrennen von Bengalischem Feuer in der Partie am 16. Dezember gegen Werder Bremen als unsportliches Verhalten.
Alle Vereine haben den Urteilen bereits zugestimmt, womit sie rechtskräftig sind.







