Der vierte Senat des BGH bemängelte am Urteil des Landgerichts Bochum vom 19. Mai 2011, welches für Sapina und C. eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren vorsah, sowohl Punkte zu Gunsten als auch zu Ungunsten der Angeklagten. So hätte sich im Falle Sapinas dessen Geständnis nicht ausreichend auf eine Strafmilderung ausgewirkt. Allerdings sei in mehreren Fällen nur von einem versuchten Betrug ausgegangen, nicht von einem vollendeten. Zudem sei ein möglicher bandenmäßiger Betrug nicht ausreichend geklärt worden.
"Das war zu erwarten. Es gab Fehler zu Gunsten und zu Ungunsten der Angeklagten, sodass das Landgericht nochmal ran muss. Es geht ja nur noch um ergänzende Feststellungen", sagte Oberstaatsanwalt Peter Ernst am Donnerstag: "Ich vermute, dass der Urteilsspruch so ähnlich ausfallen wird wie der erste." Auch der Prozess gegen den Mitläufer Ivan P. (zwei Jahre Haft auf Bewährung) wird laut BGH-Urteil neu aufgerollt.
Das Landgericht soll in der neuerlichen Verhandlung auch die Höhe des Schadens feststellen - was sich aufgrund der Gegebenheiten an den betroffenen asiatischen Wettmärkten allerdings als schwierig herausstellen könnte. Ernst: "Ich möchte nicht am Landgericht tätig sein, um das aufzudröseln. Da braucht man wirtschaftlichen und fußballerischen Sachverstand."
Sapina und C. hatten gestanden, Spieler, Schiedsrichter und Funktionäre bestochen zu haben. 51 Spiele, darunter auch Begegnungen in der Champions League und der WM-Qualifikation, sollen manipuliert worden sein. Im Anschluss an das Bochumer Urteil waren sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Sapina und C. befinden sich derzeit auf freiem Fuß - von einer Fluchtgefahr wird nicht ausgegangen.
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