Am 6. April wollen die Ministerpräsidenten in einer Sonderkonferenz in Berlin einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages abschließend beraten. Zurzeit garantiert der Glücksspielstaatsvertrag das staatliche Monopol, das im Bereich der Lotterien auch erhalten bleiben soll. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 8. September 2010 sehen sich die privaten Sportwettanbieter bestätigt, dass die Einschränkungen auf dem deutschen Wettmarkt nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen und das Monopol des Staates überholt ist.
Laut Beck werden derzeit rund 90 Prozent aller Sportwetten nach heutigem Recht "im illegalen Bereich" abgeschlossen. Auf "fünf Milliarden Euro plus X" schätzt der Ministerpräsident die Summe, die dem Staat entgehen würde. Bei einer Liberalisierung des Sportwettenmarktes sollen die frei werdenden Gelder dem Sport, der Kultur und ökologischen Projekten zugutekommen, so Beck.
"Wir begrüßen die Grundsatzentscheidung der Ministerpräsidenten, den Sportwettenmarkt für ein Konzessionsmodell zu öffnen. Das ist die Richtung, die auch wir mit unserem dualen Modell vorgeschlagen haben. Damit besteht die Chance, sowohl das Lotteriemonopol zu sichern als auch den Sportwettenmarkt privaten Anbietern auf legale Weise zugänglich zu machen", erklärte Generaldirektor Michael Vesper vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).
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