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26.05.2010, 19:08

Affäre ohne juristische Folgen

Amerell und Kempter: Einstellungen

In der Affäre um Manfred Amerell und Michael Kempter hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Verfahren gegen den früheren Schiedsrichterbeobachter sowie den FIFA-Referee eingestellt. Als Begründung gab die Behörde am Mittwoch in einer Pressemitteilung in beiden Fällen fehlenden Tatverdacht an.

Das Verfahren gegen Manfred Amerell wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt.
Das Verfahren gegen Manfred Amerell wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt.
© picture-allianceZoomansicht

"Das ist ein Freispruch erster Klasse", sagte Amerell dem Sport-Informations-Dienst (SID). Der 63-Jährige war von Kempter und drei weiteren nicht öffentlich genannten Unparteiischen der sexuellen Nötigung beschuldigt worden. Amerell hatte die Vorwürfe stets bestritten und im Gegenzug Klage wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen, übler Nachrede und Verleumdung erhoben.

Der DFB reagierte gelassen auf das Urteil. "Herr Amerell hat vor dem Prozess vor dem Landgericht München verkündet, dass die ganze Wahrheit auf den Tisch komme. Dann hat er seinen Antrag zurückgenommen. Er hat dann Strafanzeigen gegen Kempter und die anderen Schiedsrichter erstellt. Diese blieben erfolglos", sagte ein DFB-Sprecher dem SID: "Voller Gelassenheit erwartet der DFB daher jetzt die von seinem Anwalt angekündigten zivilrechtlichen Schritte. Sie werden auch erfolglos bleiben."

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Der DFB sah sich durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Amerell "aus verbandsrechtlicher Sicht seine Amtspflichten verletzt hat und ein Rücktritt unumgänglich war".

"Die Vernehmungen und die Auswertung des SMS- und Email-Verkehrs zwischen den Verfahrensbeteiligten haben keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschuldigte bewusst einen Widerstand der vier Schiedsrichter gegen seine sexuellen Handlungen überwinden musste", hieß es in der Begründung der Staatsanwaltschaft.

In Bezug auf die Einstellung des Verfahrens gegen Kempter und die drei weiteren Unparteiischen erklärte die Staatsanwaltschaft: Den Beschuldigten könne nicht nachgewiesen werden, dass sie im Rahmen des Verfahrens sowie der auch öffentlich geführten Auseinandersetzung bewusst falsche Angaben gemacht hätten.

26.05.10
 
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