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22.03.2010, 19:17

Strafe nach Ausschreitungen

Club: Zweimal Teilausschluss

Der 1. FC Nürnberg musste sich am Montag wegen Fan-Ausschreitungen vor dem DFB-Sportgericht verantworten. Bei der Auswärtspartie in Bochum (0:0) hatten sogenannte "Ultras" Brandsätze gezündet. Dabei waren acht Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Das Urteil: Nürnberg darf für die Auswärtsspiele in Freiburg und Hamburg keine Stehplatzkarten verkaufen. Insgesamt beläuft sich die Geldstrafe auf rund 100.000 Euro.

Randalierer in Bochum: Ultras als Brandstifter.
Randalierer in Bochum: Ultras als Brandstifter.
© imagoZoomansicht

Bereits vor dem Spiel in Bochum hatten Nürnberger Fans auf der Tribüne Magnesiumpulver in Brand gesetzt. Das Problem dabei ist nicht nur, dass es extrem heiß wird, sondern auch, dass es fast nicht zu löschen ist. Die Situation eskalierte schnell, als die Kleidung einiger Fans sofort Feuer fing. Die Zuschauer erlitten vor allem Verbrennungen an den Beinen. Eine Person musste sogar auf der Intensivstation einer Spezialklinik versorgt werden.

In Frankfurt bekam der Club vom DFB-Sportgericht nach einer dreistündigen Verhandlung nun die Rechnung für das Fehlverhalten der "Ultras" präsentiert.

Bei zwei Auswärtsspielen muss der Gästefanblock komplett leer bleiben. Für die beiden Partien beim SC Freiburg (31. Spieltag) und beim Hamburger SV (33. Spieltag) darf nur das zur Verfügung stehende Kontingent an Sitzplatztickets verkauft und die Karten müssen personalisiert werden. Das Stehplatzkontingent darf nicht verkauft werden und die Blöcke müssen leer bleiben.

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Außerdem muss der Verein den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schaden dem jeweiligen Gastgeber erstatten.

Zudem muss der 1. FCN nach dem Verbands-Urteil dem Jugendamt Nürnberg zweckgebunden für ein Fan-Projekt in diesem und im kommenden Jahr jeweils 20.000 Euro überweisen. Insgesamt kalkuliert der DFB die Strafe auf ca. 100.000 Euro.

"Wir haben das Urteil so akzeptiert und gehen nicht in Berufung. Der wirtschaftliche Schaden sowie die fehlende Unterstützung schmerzt uns sehr, allerdings war es für uns wichtig, zumindest einem Teil unserer Fans die Möglichkeit zu geben, unsere Mannschaft im Abstiegskampf auch auswärts zu unterstützen", wird FCN-Sportdirektor Martin Bader auf der Vereinswebsite zitiert. Der Club weist ausdrücklich daraufhin, dass man sich vorbehalte, "den entstandenen wirtschaftlichen Schaden an die Täter weiter zu reichen, wenn diese im Zuge der Ermittlungen ausfindig gemacht werden".

Die anschließende Verhandlung gegen den 1. FC Köln wurde unterbrochen und auf den kommenden Montag vertagt.

22.03.10
 
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