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18.03.2010, 00:03

Kein Vergleich mit Kindsmissbrauch - Keine Veröffentlichung von SMS oder Mails

Einstweilige Verfügungen gegen Zwanziger und Amerell

Amerell gegen Zwanziger und Kempter gegen Amerell - die heikle Affäre um den ehemaligen DFB-Schiedsrichtersprecher Manfred Amerell und den FIFA-Referee Michael Kempter beschäftigt zunehmend die Gerichte.

DFB-Präsident Theo Zwanziger
DFB-Präsident Theo Zwanziger
© imagoZoomansicht

Das Landgericht Augsburg hat auf Antrag Amerells gegen den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach darf Zwanziger die Vorfälle nicht mehr mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche vergleichen. Andernfalls könnte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro auf Zwanziger zukommen.

Aber auch Amerell muss sich künftig in der Öffentlichkeit zurückhalten. Das Landgericht Köln hat gegen Amerell eine einstweilige Verfügung erlassen und damit einem Antrag von Michael Kempter entsprochen. Amerell wurde es unter Androhung eines Ordnungsgeldes von ebenfalls bis zu 250.000 Euro verboten, private E-Mails oder SMS von Kempter an ihn zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Das teilte Kempters Rechtsanwalt Christian Schertz am Mittwoch mit.

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DFB-Boss Zwanziger hatte am vergangenen Freitag nach dem Vertrauensvotum des Präsidiums erklärt: "Nur durch den Mut von Herrn Kempter konnten wir die Missstände aufdecken und können nun darauf reagieren. In anderen Bereichen dauert es bis zu 40 Jahre, ehe sich die Leute zu so etwas äußern." Das Gericht in Augsburg ist nach Angaben von Landgerichts-Sprecher Maximilian Hofmeister der Ansicht, die Äußerung verletze das Persönlichkeitsrecht von Amerell. Zwanziger habe damit "eine Beziehung zweier Erwachsener" mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern im kirchlichen Umfeld gleichgestellt.

Amerell darf hingegen nicht mehr Mails oder Kurznachrichten von Kempter veröffentlichen. Zudem teilte Rechtsanwalt Schertz mit, dass man als Anwälte des DFB gegenüber dem Anwalt von Herrn Amerell eine Unterlassungserklärung erwirkt habe. In dieser hat er sich vertragsstrafebewehrt verpflichtet, es künftig zu unterlassen, zu behaupten, der DFB habe Ex-Schiedsrichter Franz-Xaver Wack ganze Akten zur Verfügung gestellt, Vernehmungsergebnisse und Details bezüglich der Aussagen der Schiedsrichter. Wack fungiert im "Fall Amerell" als Vertrauensperson von drei weiteren Schiedsrichtern, die neben Kempter Amerell der angeblichen sexuellen Belästigung beschuldigen.

18.03.10
 
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