Weil Roth die ihm bereits am 17. Dezember zur Kenntnis gebrachten Vorgänge erst am 15. Januar an den für das Schiedsrichterwesen zuständigen DFB-Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch weitergeleitet habe, hat dieser seine Zuständigkeit für das Schiedsrichterwesen zurückgegeben und eine Neuordnung der Strukturen verlangt. Wie der DFB schreibt, hat Koch DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger von seiner Kritik ausdrücklich ausgenommen. Der DFB stellt weiterhin fest, dass Kochs Einschätzung, Volker Roth habe sich nicht an die Geschäftsordnung gehalten, zutreffend ist.
Roth verteidigte gegenüber der "Welt" dagegen sein Handeln. "Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich richtig gehandelt habe. Ich kann doch in einer derartigen Situation nicht einfach loslaufen, frei nach dem Motto: Haltet den Verbrecher."
Wie der DFB weiter ausführt, sei die oberste Maxime seiner Aufklärungsarbeit die "absolute Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller, die sich in den vergangenen Tagen mit ihren Aussagen vertrauensvoll an den DFB gewandt haben." Der DFB habe sich intern zunächst ein verlässliches Bild über die Täter- und Opferrolle gemacht. Die von Amerell über seinen Anwalt verbreiteten Äußerungen stünden im "klaren Gegensatz" zu den vom DFB gesammelten Anhörungsergebnissen. Der bekannt gewordene Fall der sexuellen Belästigung von Michael Kempter sei kein Einzelfall gewesen. Mehrere Personen hätten unabhängig voneinander zu Protokoll gegeben, dass sie von Amerell "in der Vergangenheit bedrängt und/oder belästigt worden" seien. Übereinstimmend berichteten die Betroffenen ihr langes Schweigen mit der "latent vorhandenen Angst vor privaten oder beruflichen Nachteilen, die sich vor allem auf die weitere Entwicklung ihrer Laufbahn als Schiedsrichter bezogen." Der DFB stellt fest, dass in der Summe der vorliegenden Erkenntnisse Amerell seine Pflichten als Mitglied des Schiedsrichterausschusses klar verletzt habe. Der 62-Jährige war am 12. Februar von seinem Amt zurückgetreten.
Die Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen Amerell, der die Vorwürfe bestreitet, überlässt der DFB den Betroffenen. In seinem Bereich werde er die Strukturen im Schiedsrichterwesen kritisch überprüfen und "konkrete Vorschläge zu einer Neustrukturierung" erarbeiten. Dazu sei eine Kommission eingesetzt worden, der neben Schiedsrichter Herbert Fandel auch Hellmut Krug als DFL-Vertreter, der beim DFB zuständige Direktor Stefan Hass und der Abteilungsleiter Schiedsrichterwesen, Lutz Michael Fröhlich, angehören.
Bereits bis zur nächsten Präsidiumssitzung soll das Gremium konkrete Vorschläge machen. Grundzüge für eine Reform des Beobachtungssystems nannte der DFB dabei bereits: Es solle künftig mehr Transparenz in die Abläufe gebracht werden und einem Abhängigkeitsverhältnis effektiver vorgebeugt werden.
Darüber hinaus soll ein Vertrauensmann, der als unabhängiger Ansprechpartner für die Schiedsrichter zur Verfügung stehen soll, eingesetzt werden. Es dürfe sich, so der DFB, niemals wiederholen, dass es "über einen längeren Zeitraum Hinweise über mögliche Verfehlungen gibt, ohne dass diesen konsequent nachgegangen wird". Zwanziger: "Der Fußball ist keine heile Welt und das Schiedsrichterwesen auch nicht. Deshalb dürfen wir auch nicht so tun."
Ausdrücklich stellt der DFB-Präsident fest, dass es im Fall Amerell "nicht um die Bewertung sexueller Neigungen" gehe: "Wir wollen nicht, dass sexuelle Orientierung diskriminiert wird. Der DFB setzt sich für einen offenen, toleranten Umgang miteinander ein. Gerade durch mehr Offenheit im Umgang mit diesem Thema können wir künftig verhindern, dass Dinge heimlich passieren oder tabuisiert werden."
Zugleich sei es unzulässig, "die betroffenen Personen in den Kontext Homosexualität zu stellen", denn: "Sie haben vielmehr mutig entschieden, Vorgänge öffentlich zu machen, über die zu lange geschwiegen wurde. Schiedsrichter wie Michael Kempter verdienen unseren höchsten Respekt und ich hoffe sehr, dass er von allen Fußballfans die uneingeschränkte Unterstützung bekommt, die er verdient hat."
Kurz zuvor hatte sich bereits der Anwalt von Manfred Amerell, Jürgen Langer, zu Wort gemeldet. Darin stellt Langer fest, dass weder ihm noch seinem Mandanten der konkrete Inhalt der Beschuldigungen bekannt sei. Trotz mehrfacher telefonischer und persönlicher Nachfrage sei Langer vom DFB keine Aktenansicht gewährt worden. Dies sei ein Widerspruch zu "elementarsten Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens" wie der "Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung". Der Anwalt will nun über das DFB-Sportgericht prüfen lassen, ob die Ablehnung der Akteneinsicht rechtens sei. Die Pressemitteilung des DFB nannte Langer im DSF einen "Skandal": Es werde darin eine Verurteilung vorgenommen, ohne den Angeklagten jemals angehört zu haben. Man werde nunmehr zivilrechtlich prüfen müssen, wie diese Äußerungen in der Pressemitteilung zu bewerten sind.
In einer weiteren Stellungnahme am Abend begründete der DFB die Verweigerung der Akteneinsicht damit, dass für die Betroffenen Diskretion gewährleistet sein müsse. "Weil Herr Amerell ohnehin bereits seinen Rücktritt erklärt hat und der Fall damit für den DFB auf der Verwaltungsebene abgeschlossen ist, haben wir seinem Anwalt deshalb auch keinen Einblick in die Akten gewährt. Sollte Herr Amerell zu der Ansicht kommen, dass er zu Unrecht von seinen Ämtern zurückgetreten ist und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht richtig sind, bliebe ihm selbstverständlich die Möglichkeit von den rechtstaatlichen Mitteln Gebrauch zu machen und im Rahmen eines solchen Verfahrens Akteneinsicht zu bekommen", so der DFB.
Welches Paar soll bei der EURO die Innenverteidigung bilden?(47692 Teilnehmer)
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