
Auch die Wertung des Ligaspiels zwischen Borussia Mönchengladbach und Aufsteiger Hoffenheim vom 7. Februar (1:1) bleibt bestehen. Die Gladbacher hatten ihren Einspruch bereits einige Stunden vor dem Richterspruch zurückgezogen. Die Borussia tat dies auch wegen eigener Verfehlungen bei den Anti-Doping-Richtlinien. Bei der fünfstündigen Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main wurden bei den in Mönchengladbach Anfang Februar um zehn Minuten verspätet abgegebenen Doping-Proben der 1899-Profis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker - beide am Montag als Zeugen geladen - zahlreiche Verfahrensfehler offenbar, von Seiten der Hoffenheimer, der Borussia und auch des Verbandes.
Der DFB-Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz begründete das Urteil: "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen - wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen - vorliegt. Vielmehr handelt es sich um einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, der auf einen Fehler des Hoffenheimer Dopingbeauftragten zurückzuführen ist." Der Fall sei nicht schwerwiegend, sodass ein Punktabzug nicht in Frage kam.
Zugleich machte Lorenz nochmals deutlich, dass der DFB den Fall weder bagatellisiere noch dramatisiere und konsequent gegen Doping vorgehen würde. So wolle man zur kommenden Saison das Chaperon-System einführen. Dann unterstützen wie schon in anderen Sportarten wie dem Radsport längst üblich neutrale Hilfspersonen die Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen.
DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch fügte an, dass das Präsidium das vom Sportgericht ausgesprochene Urteil nun sorgfältig prüfen werde. "Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falles und unter Berücksichtigung der Unterwerfung des DFB unter den WADA-Code wird das DFB-Präsidium eingehend prüfen, ob es dieser Entscheidung des DFB-Sportgerichtes zustimmt oder von seinem Recht (...) Gebrauch macht und Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts einlegt", so Koch.
1899-Manager Schindelmeiser war mit dem Strafmaß zufrieden: "Ich glaube, dass es ein salomonisches und kluges Urteil ist. Ich hoffe, dass die Spieler endgültig aus der Schusslinie sind und das Thema offenbar beendet ist."
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