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Rechtsstreit um Zwangsabstieg: Rückschlag für den SV Wilhelmshaven

Landgericht hat "erhebliche Bedenken"

Rechtsstreit um Zwangsabstieg: Rückschlag für Wilhelmshaven

Harald Naraschewski, der Rechtsbeistand des SV Wilhelmshaven.

Harald Naraschewski, der Rechtsbeistand des SV Wilhelmshaven. picture alliance

Die Rückkehr des SV Wilhelmshaven in die Regionalliga Nord bleibt nach wie vor in weiter Ferne. Am "grünen Tisch" musste sich der 2014 vom Nordddeutschen Fußballverband (NFV) aus der Viertklassigkeit verbannte Klub vor dem Landgericht Bremen mit einem für ihn nicht zufriedenstellenden Rechtsspruch zufriedengeben.

Die Zivilkammer des Landgerichts äußerte in dem Verfahren an diesem Donnerstag erhebliche Bedenken an der Begründbarkeit des Anspruchs seitens des SVW. So sei eine Wiedereingliederung und damit eine Wiederherstellung des Zustandes von 2014 im Sinne einer "Naturalrestitution" nicht möglich, da der Verein auch sportlich in jenem Jahr durch seinen am letzten Spieltag besiegelten Abstieg die Qualifikation für diese Spielklasse verloren habe. Damit folgte das Gericht der Auffassung des am Verhandlungstag durch seinen Präsidenten Eugen Gehlenborg vertretenen NFV. Ferner führte der zuständige Richter aus, auch die für ein anderslautendes Urteil zu erbringende Beweislast, etwa das Heranziehen von Zeugen, durch den SVW sei kaum zu erbringen.

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Der NFV und der SV Wilhelmshaven, dessen Interessen vor Gericht Aufsichtsrat und Rechtsbeistand Harald Naraschewski wahrnahm, haben nun abermals bis Ende Januar Zeit, außergerichtlich Einigung zu erzielen. Diese könnte beispielsweise in der Zahlung von Entschädigungen durch den Verband liegen. Da der SVW im zurückliegenden Prozessmarathon aber stets die sportliche Rückführung als zentralen Anspruch formuliert hatte, gehen Beobachter davon aus, dass der Klub wie seit 2014 auch nun den weiteren Klageweg nicht verlässt. Dass das Landgericht wie schon im April 2014 zu einer aus Vereinssicht negativen Einschätzung kommt, trifft Wilhelmshaven dabei kaum überraschend.

Falls wie zu erwarten keine Einigung der Streitparteien untereinander erfolgt, will das Landgericht sein abschließendes, erstinstanzliches Urteil am 8. März 2018 verkünden. Als nächster Schritt böte sich dem SV Wilhelmshaven dann der möglicherweise etwas aussichtsreichere Gang vor das Oberlandesgericht Bremen, das im Gegensatz zum Landgericht Ende 2014 bereits einmal Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Zwangsabstiegs formuliert und damit für eine scheinbare Wende in dem langfristigen Disput gesorgt hatte. OLG und später im September 2016 sogar der Bundesgerichtshof, hatten ihrerseits das Vorgehen und die Satzung von NFV und DFB beanstandet.

NFV-Präsident Gehlenborg hofft hingegen auf eine außergerichtliche Einigung: "Wir sind nach wie vor nicht daran interessiert, mit unseren Vereinen zu streiten. Wenn es immer noch möglich ist, diesen Rechtstreit ohne weitere Instanzen zu beenden, werden wir unser Möglichstes dazu beitragen", sagte er nach der Verhandlung.

Michael Richter