3. Liga

Geldstrafe und Teilausschluss für Hansa Rostock

DFB-Sportgericht bestraft Verfehlungen von Fans

Geldstrafe und Teilausschluss für Hansa Rostock

Unter anderem wegen Pyrotechnik bestraft: Hansa Rostock.

Unter anderem wegen Pyrotechnik bestraft: Hansa Rostock. imago

Rostock muss eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro bezahlen, wovon 5000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. Dazu erhielt Rostock die Auflage, ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit bei Auswärtsspielen zu erarbeiten und dem DFB bis zum 31. August 2017 vorzulegen.

Außerdem wird es einen Zuschauerteilausschluss bei einem Meisterschaftsspiel geben. Nach Angaben des DFB dürfen "nur Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten, VIP-Karten und Schiedsrichterkarten [...] ins Stadion, zudem die Anhänger des Gästevereins. Darüber hinaus ist jegliche weitere Abgabe von Tickets untersagt. Hansa muss auch sicherstellen, dass nicht genutzte Karten aus dem Ticketkontingent des Gastvereins nicht anderweitig in den Verkauf gelangen."

Sechs Spiele betroffen

Das Fehlverhalten der Hansa-Anhänger verteilt sich auf sechs Partien: Das Spiel bei den Sportfreunden Lotte am 11. März, beim FSV Zwickau am 20. März, beim VfL Osnabrück am 2. April, bei Mainz 05 II am 9. April, bei Holstein Kiel am 6. Mai und beim Chemnitzer FC am 20. Mai.

Unter anderem wurde Pyrotechnik in Lotte und Zwickau abgebrannt. Darüber hinaus wurden Toilettenanlagen während der Begegnungen in Zwickau, Osnabrück, Mainz, Kiel und Chemnitz zerstört sowie gegnerische Fanartikel angezündet. Die Belagerung des Dachs einer Verkaufsstelle in Zwickau, das Werfen zweier Glasflaschen und eines Steins in Richtung der Sicherheitskräfte in Osnabrück, das Angreifen und Verletzen dreier Ordner in Mainz und das Zeigen von Bannern mit unsportlichem Inhalt in Chemnitz komplettieren die Liste der Vergehen.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann der Verein binnen 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.

kid/dpa