Regionalliga

Urteil: Rot-Weiss Essen darf Strafe an Fan weitergeben

Landgericht stützt Auffassung des Klubs

Urteil: Rot-Weiss Essen darf Strafe an Fan weitergeben

Rot-Weiss Essen darf eine Verbandsstrafe an einen identifizierten Stadionbesucher weitergeben.

Rot-Weiss Essen darf eine Verbandsstrafe an einen identifizierten Stadionbesucher weitergeben. picture alliance

Für den ehemaligen Bundesligisten Rot-Weiss Essen läuft es derzeit nicht rund: Die Rheinländer stehen nach einem enttäuschenden 1:1 gegen den SC Verl am vergangenen Wochenende nur auf dem 12. Tabellenrang und trennten sich deshalb von Cheftrainer Sven Demandt .

Abseits des Rasens konnte der Klub nun immerhin eine Angelegenheit zu Ende bringen: Das Landgericht Essen "hat die Rechtsauffassung von Rot-Weiss Essen bestätigt, wonach der Verein eine Verbandsstrafe von 5.000 Euro auf einen eindeutig identifizierten Stadionbesucher umlegen darf", wie der Verein am Montag auf seiner Website mitteilte.

Rot-Weiss Essen - Vereinsdaten
Rot-Weiss Essen

Gründungsdatum

01.02.1907

Vereinsfarben

Rot-Weiß

mehr Infos

Spielunterbrechung wegen geworfenen Gegenständen

Konkret handelte es sich dabei um einen Vorfall vom 2. September 2016: Im Heimspiel gegen den SV Rödinghausen (Endstand 0:1) war es in der Schlussphase zu einer Spielunterbrechung gekommen , weil Zuschauer Gegenstände auf den Rasen geworfen hatten. Durch Videoaufnahmen wurde anschließend ein Stadionbesucher identifiziert, der "mehrfach und mit Vorsatz Gegenstände auf das Spielfeld warf und so die Gesundheit anderer Zuschauer sowie der sich unmittelbar vor der Tribüne befindlichen Spieler und des Unparteiischen gefährdete", teilte RWE mit. Daraufhin hatte der Klub dem Werfer die Verbandsstrafe in Höhe von 5.000 Euro in Rechnung gestellt. Dieses Vorgehen wurde nun vom Gericht für rechtens erklärt.

"Wir wollen eine lebendige und bunte Fankultur und Fußball steht auch für ausgelebte Emotionen", betonte RWE-Vorsitzender Michael Welling. "Die Sicherheit der Zuschauer und Spieler muss aber stets gewährleistet sein. Wer diese Sicherheit vorsätzlich gefährdet, muss selbstverständlich auch die Verantwortung für sein Handeln übernehmen."

pau